Leistungsgewährung
Leistungsgewährung bezeichnet in der deutschen Verwaltungs- und Sozialgesetzgebung den Vorgang, bei dem öffentliche Stellen einem Leistungsberechtigten eine bestimmte Leistung zuteilen und auszahlen. Der Begriff umfasst sowohl die rechtliche Feststellung des Anspruchs als auch die konkrete Bereitstellung der Leistung im laufenden Leistungsbezug. Er kommt vor allem im Sozialrecht vor, etwa bei Hilfen aus dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe) und anderen Rechtskreisen, in denen Leistungen finanzieller oder materieller Art gewährt werden.
Der Ablauf beginnt in der Regel mit einem Antrag. Es folgt die Prüfung von Anspruch, Bedarf und
Rechtliche Grundlagen sind unter anderem entsprechende Sozialgesetze, Verwaltungsverfahren und Datenschutzvorschriften. Die Leistungsgewährung soll sicherstellen, dass Bedürftige
Beispiele umfassen Grundsicherungsleistungen, Wohngeld, Kindergeld und weitere finanzielle Unterstützungen durch Sozialleistungen und Versicherungsträger.