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zurückschicken

Zurückschicken ist ein deutschsprachiger Ausdruck, der bedeutet, einen Gegenstand an den Absender oder Verkäufer zurückzusenden. Im Handel bezeichnet er die Rückgabe von Waren durch Verbraucher, Händler oder Hersteller, etwa nach einem Kauf oder einer Lieferung.

Grammatisch handelt es sich um ein trennbares Verb. Präsens: Ich schicke das Paket zurück; Perfekt: Ich habe

Anwendungsbereiche: Hauptsächlich im Einzelhandel und im Online-Handel. Typische Gründe sind Nichtgefallen, falsche Größe, Defekte oder Fehllieferungen.

Rechtlicher Rahmen: In der EU gilt bei Fernabsatzverträgen das Widerrufsrecht, gewöhnlich 14 Tage, während derer Verbraucher

Logistik und Wirtschaft: Rücksendungen fallen unter Reverse Logistics und belasten Lagerbestand, Transportkapazitäten und Wiederaufbereitung. Viele Unternehmen

das
Paket
zurückgeschickt.
Im
Satzbau
steht
das
Partikel
zurück
oft
vor
dem
Hilfsverb
oder
am
Satzende.
Der
übliche
Ablauf
besteht
aus
der
Initiierung
der
Rücksendung
beim
Verkäufer,
der
Bereitstellung
eines
Rücksendeetiketts
oder
einer
Rücksendeadresse,
dem
Verpacken
der
Ware,
dem
Versand
und
der
anschließenden
Prüfung
sowie
Erstattung.
ohne
Angabe
von
Gründen
zurücksenden
können.
Ausnahmen
betreffen
z.
B.
verderbliche
Waren,
personalisierte
oder
versiegelte
Produkte,
deren
Versiegelung
entfernt
wurde.
Die
Erstattung
erfolgt
in
der
Regel
nach
Eingang
der
Rücksendung
oder
nach
Nachweis
des
Versands;
die
Kosten
für
Rücksendungen
können
dem
Käufer
je
nach
Händlerpolitik
oder
gesetzlicher
Vorgabe
auferlegt
werden.
bieten
standardisierte
Rückgabeprozesse,
Online-Rücksendeformulare
oder
kostenfreie
Rücksendeetiketten,
um
den
Vorgang
zu
vereinfachen.