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unautorisiert

Unautorisiert bezeichnet im Deutschen einen Zustand oder eine Handlung, für die keine Genehmigung, Freigabe oder formelle Befugnis vorliegt. Der Begriff wird häufig in Sicherheits-, Rechts- und Compliance-Kontexten verwendet, zum Beispiel wenn der Zugriff auf ein Computersystem, die Nutzung von Daten oder die Veröffentlichung von Inhalten ohne entsprechende Autorisierung erfolgt.

Etymologie: Das Wort setzt sich aus dem Präfix un- (Verneinung) und dem Verb autorisieren zusammen, dessen Bedeutung

Anwendungsbereiche: In der IT-Sicherheit spricht man von unautorisiertem Zugriff, unautorisierter Nutzung oder Weitergabe von Daten. Im

Verwandte Begriffe: Autorisiert bzw. unbefugt, Befugnis, Genehmigung sowie Begriffe aus dem Bereich der Zugriffskontrolle und des

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„eine
Genehmigung
erteilen“
ist.
Autorisieren
leitet
sich
vom
Substantiv
Autorität
bzw.
vom
lateinischen
auctoritas
ab.
Das
Adjektiv
unautorisiert
kennzeichnet
folglich
den
Mangel
an
Erlaubnis.
Urheber-
und
Wirtschaftsrecht
bezieht
sich
der
Begriff
auf
unautorisierte
Verwendungen
oder
Verbreitung
von
geschützten
Inhalten.
In
Verwaltung
und
Betriebskontrollen
werden
unautorisierte
Handlungen
als
Verstöße
gegen
Richtlinien
oder
Gesetze
betrachtet;
Folgen
reichen
von
internen
Maßnahmen
bis
zu
straf-
oder
zivilrechtlichen
Sanktionen,
abhängig
von
Jurisdiktion
und
Kontext.
Datenschutzes.
In
konkreten
Regelwerken
wird
oft
zwischen
unautorisiertem
Zugriff,
unautorisiertem
Zugriffsschutz
und
unautorisierter
Nutzung
unterschieden.