konzernzugehörigen
Unter Konzernzugehörigen (auch als *Tochtergesellschaften*, *Subsidiary Companies* oder *Affiliated Entities* bezeichnet) versteht man rechtlich und wirtschaftlich verbundene Unternehmen, die innerhalb eines Konzerns organisiert sind. Diese Beziehungen entstehen meist durch Kapitalbeteiligung, Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafterstellung oder durch andere rechtliche Bindungen, die die Kontrolle oder den Einfluss auf die Entscheidungsprozesse des Konzerns ermöglichen.
Konzernzugehörige können sowohl rechtlich selbstständige Unternehmen sein als auch als operative Einheiten innerhalb eines Konzerns organisiert
Rechtlich können Konzernzugehörige durch verschiedene Vereinbarungen wie den Konzernvertrag, die Satzung oder durch Gesellschafterbeschlüsse verbunden sein.
Die Zugehörigkeit zu einem Konzern kann sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringen. Wirtschaftlich ermöglichen