gebührenpflichtig
Gebührenpflichtig ist ein Ausdruck aus dem deutschen Sprachgebrauch, der beschreibt, dass für die Inanspruchnahme einer Leistung, die Nutzung eines Angebots oder den Zugang zu einer Einrichtung ein Entgelt verlangt wird. Der Begriff wird häufig in Verwaltungs‑ und Rechtskontexten verwendet, um zwischen kostenfreien (gebührenfrei) und kostenpflichtigen Angeboten zu unterscheiden.
In der öffentlichen Verwaltung bezieht sich Gebührenpflichtigkeit meist auf die Erhebung von Gebühren nach dem Gebührenrecht,
Auch im Kulturbereich ist der Begriff verbreitet: Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder oder Schwimmvereine können gebührenpflichtig sein, wenn
Im digitalen Umfeld wird gebührenpflichtig häufig für Online‑Dienste, Software, Datenbanken oder Telekommunikationsangebote verwendet. Hier kann das
Rechtlich ist die Gebührenpflicht in Deutschland durch das Verwaltungsgebührengesetz (VwVfG) und zahlreiche Fachgesetze geregelt, die definieren,