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gebührenpflichtig

Gebührenpflichtig ist ein Ausdruck aus dem deutschen Sprachgebrauch, der beschreibt, dass für die Inanspruchnahme einer Leistung, die Nutzung eines Angebots oder den Zugang zu einer Einrichtung ein Entgelt verlangt wird. Der Begriff wird häufig in Verwaltungs‑ und Rechtskontexten verwendet, um zwischen kostenfreien (gebührenfrei) und kostenpflichtigen Angeboten zu unterscheiden.

In der öffentlichen Verwaltung bezieht sich Gebührenpflichtigkeit meist auf die Erhebung von Gebühren nach dem Gebührenrecht,

Auch im Kulturbereich ist der Begriff verbreitet: Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder oder Schwimmvereine können gebührenpflichtig sein, wenn

Im digitalen Umfeld wird gebührenpflichtig häufig für Online‑Dienste, Software, Datenbanken oder Telekommunikationsangebote verwendet. Hier kann das

Rechtlich ist die Gebührenpflicht in Deutschland durch das Verwaltungs­gebührengesetz (VwVfG) und zahlreiche Fachgesetze geregelt, die definieren,

zum
Beispiel
für
die
Ausstellung
von
Personalausweisen,
die
Nutzung
von
Bussen,
das
Abholen
von
Paketen
an
Postfilialen
oder
die
Inanspruchnahme
von
Melde‑
und
Standesämtern.
Für
diese
Leistungen
gelten
gesetzlich
festgelegte
Gebührensätze,
die
von
den
jeweiligen
Behörden
festgesetzt
und
regelmäßig
angepasst
werden.
Besucher
oder
Mitglieder
für
den
Eintritt,
die
Ausleihe
von
Medien
oder
die
Teilnahme
an
Kursen
zahlen
müssen.
In
vielen
Fällen
erfolgt
die
Gebührenerhebung
als
Kostenbeteiligung,
um
den
Unterhalt
der
Einrichtung
zu
sichern.
Entgelt
als
Abonnement,
Einmalzahlung
oder
nutzungsabhängige
Gebühr
anfallen.
wann
und
in
welcher
Höhe
Gebühren
zu
erheben
sind.
Die
Transparenz
der
Gebühren
und
die
Möglichkeit
des
Widerspruchs
bei
fehlerhaften
Bescheiden
sind
zentrale
Prinzipien
des
deutschen
Gebührenrechts.