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fernsehsender

Fernsehsender bezeichnet im Rundfunkwesen sowohl die Organisation als auch den Kanal, der Fernsehprogramme überträgt. Ein Sender kann eigenproduzierte Inhalte ausstrahlen oder Programme von Dritten einkaufen. Sender arbeiten oft in Netzwerken oder als eigenständige Kanäle, um unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen. Der Begriff wird sowohl für öffentlich-rechtliche als auch für private Anbieter verwendet.

Die Verbreitung erfolgt heute über mehrere Übertragungswege: terrestrische Ausstrahlung, Satellit, Kabel und IP-basiertes Fernsehen/Streaming. Sender können

Historisch entwickelten sich Fernsehsender seit dem Aufkommen des Fernsehens nach dem Zweiten Weltkrieg. In Deutschland beispielsweise

Zentrale Aufgaben eines Fernsehsenders sind Programmplanung, Beschaffung und Produktion von Inhalten, Sendezeitgestaltung, Vermarktung sowie Finanzierung. Öffentlich-rechtliche

frei
empfangbar
(Free-to-Air)
oder
verschlüsselt
(Pay-TV)
sein.
Allgemeine
Generalistensender
bieten
ein
breites
Programmspektrum,
während
themenorientierte
Sender
spezialisierte
Inhalte
liefern,
etwa
Nachrichten,
Sport,
Kultur
oder
Kinderprogramme.
gründeten
sich
öffentlich-rechtliche
Sender
wie
ARD
und
ZDF;
Privatfernsehen
entstand
in
den
1980er
und
1990er
Jahren
mit
Anbietern
wie
RTL
und
ProSieben.
Mit
der
Digital-
und
Internet-Ära
hat
sich
das
Angebot
von
linearen
Kanälen
auf
On-Demand-Modelle
erweitert.
Regulierung
erfolgt
durch
Behörden,
die
Frequenzen
und
Lizenzen
vergeben
sowie
Inhalte
und
Werbung
überwachen;
in
Deutschland
sind
dies
unter
anderem
die
Bundesnetzagentur
und
die
Landesmedienanstalten.
Sender
werden
durch
öffentliche
Mittel
und
Gebühren
finanziert,
private
Sender
überwiegend
durch
Werbung
(und
Abonnements
im
Pay-TV).
Durch
Quotenmessung
und
Regulierungen
beeinflussen
sie
Programmgestaltung
und
Werbezeiten.