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denkmalpflegerischen

Denkmalpflegerisch bezeichnet die fachliche Ausrichtung der Denkmalpflege, die sich der Erhaltung, Rettung und sachgerechten Nutzung historischer Bauten, Kunstwerke und Stätten widmet. Der Begriff umfasst Planen, Dokumentieren, Restaurieren und Konservieren sowie vorbeugende Maßnahmen, mit denen Denkmale vor Verfall, Schadenslagen durch Umwelt sowie unsachgemäßer Nutzung geschützt werden. Denkmalpflegerische Arbeiten finden in Architekturbüros, Denkmalämtern, Museen, Privatunternehmen, Hochschulen und Kommunalverwaltungen statt und erfordern eine enge Abstimmung zwischen Denkmalpflege, Bautechnik, Stadt- und Verkehrsplanung sowie der Eigentümer- und Nutzerbeteiligung.

Zu den typischen Aufgaben gehören Bestandsaufnahmen, Zustandserfassungen, die Entwicklung von Erhaltungs- und Restaurierungsplänen, Materialuntersuchungen, Restaurierung unter

In Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen deutschsprachigen Regionen ist der Denkmalschutz gesetzlich verankert; denkmalpflegerische Standards

Berücksichtigung
historischer
Bauschritte
und
verwendeter
Materialien
sowie
die
Überwachung
von
Instandsetzungen.
Grundprinzipien
sind
der
Erhalt
der
Originalsubstanz,
schonende
Eingriffe,
das
Prinzip
der
reversiblen
Maßnahmen,
minimale
Interventionen
sowie
die
lückenlose
Dokumentation
aller
Eingriffe.
Denkmalpflegerische
Entscheidungen
stützen
sich
auf
historische
Forschung,
Fachgutachten,
Normen
und
rechtliche
Vorgaben
zum
Denkmalschutz.
dienen
der
rechtlichen
Absicherung,
der
Sicherung
kultureller
Identität
und
der
nachhaltigen
Nutzung
von
Denkmälern.
Ausgebildete
Fachkräfte
arbeiten
interdisziplinär
mit
Architektinnen
und
Architekten,
Restauratorinnen
und
Restauratoren,
Denkmalpflegerinnen
und
Denkmalpfleger
sowie
Kommunen
zusammen.
Der
Begriff
dient
als
Oberbegriff
für
Methoden,
Kriterien
und
Prozesse,
die
darauf
abzielen,
denkmalwertvolle
Substanz
langfristig
zu
bewahren.