Zuschlagsermittlung
Zuschlagsermittlung bezeichnet im Beschaffungswesen den Prozess, mit dem bestimmt wird, welchem Bieter der Auftrag erteilt wird. Der Begriff ist vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen geläufig, kann aber auch in privaten Ausschreibungen vorkommen. Ziel ist es, die Zuschlagsentscheidung transparent und nachvollziehbar zu begründen, basierend auf vorab festgelegten Kriterien.
Zuschlagskriterien werden in der Regel in den Ausschreibungsunterlagen definiert und können neben dem Preis auch technische
Ablauf: Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote formell auf Zulässigkeit geprüft, anschließend nach den
Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Zuschlagsermittlung erfolgt im Rahmen des Vergaberechts, das Transparenz, Nichtdiskriminierung und faire Behandlung sicherstellt.
Bedeutung: Eine sorgfältige Zuschlagsermittlung trägt zu wirtschaftlich vorteilhaften Beschaffungen, Wettbewerb und Rechtskonformität bei. Sie soll Fehlentscheidungen