Home

Zuschlagsermittlung

Zuschlagsermittlung bezeichnet im Beschaffungswesen den Prozess, mit dem bestimmt wird, welchem Bieter der Auftrag erteilt wird. Der Begriff ist vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen geläufig, kann aber auch in privaten Ausschreibungen vorkommen. Ziel ist es, die Zuschlagsentscheidung transparent und nachvollziehbar zu begründen, basierend auf vorab festgelegten Kriterien.

Zuschlagskriterien werden in der Regel in den Ausschreibungsunterlagen definiert und können neben dem Preis auch technische

Ablauf: Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote formell auf Zulässigkeit geprüft, anschließend nach den

Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Zuschlagsermittlung erfolgt im Rahmen des Vergaberechts, das Transparenz, Nichtdiskriminierung und faire Behandlung sicherstellt.

Bedeutung: Eine sorgfältige Zuschlagsermittlung trägt zu wirtschaftlich vorteilhaften Beschaffungen, Wettbewerb und Rechtskonformität bei. Sie soll Fehlentscheidungen

Merkmale,
Qualität,
Lieferzeit,
Service,
Gewährleistung,
Umweltaspekte
oder
Nachhaltigkeitsaspekte
umfassen.
Häufig
erfolgt
eine
Bewertung
in
einer
Rangfolge
oder
über
eine
Punktbewertung,
wobei
je
nach
Verfahren
eine
Preis-Leistungs-Relation
zugrunde
gelegt
wird.
zuvor
festgelegten
Kriterien
bewertet
und
gewertet.
Aus
der
resultierenden
Rangfolge
wird
der
Zuschlag
an
den
geeignetsten
Bieter
vergeben.
Im
Anschluss
erfolgt
die
Benachrichtigung
des
Gewinners
sowie
die
Information
an
die
anderen
Bieter.
In
vielen
Rechtskreisen
besteht
die
Möglichkeit
einer
Nachprüfungs-
oder
Beschwerdeinstanz,
wenn
Bieter
die
Transparenz
oder
Gleichbehandlung
bezweifeln.
Dokumentation
der
Bewertungsergebnisse
und
der
Entscheidungsgründe
ist
üblich
und
oft
gesetzlich
vorgeschrieben,
um
Rechtsbeschwerden
vorzubeugen.
minimieren
und
den
Beschaffungsprozess
nachvollziehbar
machen.