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Zahlungskonten

Zahlungskonten sind Bankkonten, die primär dem Zahlungsverkehr dienen. Sie ermöglichen den Empfang von Geldern, Überweisungen, Lastschriftverfahren sowie Kartenzahlungen innerhalb des europäischen Zahlungsraums. Typische Merkmale sind eine IBAN, oft eine Debitkarte, Online-Banking sowie Funktionen wie Daueraufträge, Lastschriftmandate und Kontoauszüge.

Zahlungskonten werden von Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, FinTechs und anderen Zahlungsdienstleistern angeboten. Sie unterscheiden sich in Gebühren,

Rechtsrahmen: In der EU-regulierten Umgebung ermöglichen PSD2 Bezahldienste den Zugriff auf Zahlungskonten durch Drittanbieter (AIS/PIS) nach

Sicherheit und Datenschutz: Zahlungen erfolgen oft mittels Zwei-Faktor-Authentifizierung; PSD2 erhöht Sicherheit und stärkt Kundenschutz. Basiskonten und

Zusammenfassung: Zahlungskonten sind zentrale Werkzeuge des täglichen Zahlungsverkehrs in Deutschland und der EU und bilden die

Zusatzleistungen
und
Zugangsbedingungen;
die
Grundfunktionalität
umfasst
SEPA-Überweisungen,
SEPA-Lastschriften
und
ggf.
SEPA
Instant
Payments.
Einwilligung,
was
Wettbewerb
und
Innovation
fördert.
In
Deutschland
existiert
das
Basiskonto,
das
sicherstellt,
dass
Verbraucher
auch
ohne
vorheriges
Bankkonto
Zugang
zu
grundlegenden
Zahlungsdiensten
bekommen.
Die
ZKV
regelt
die
Bereitstellung
und
die
Kriterien,
unter
denen
Basiskonten
geführt
werden;
Banken
dürfen
bestimmte
Akzeptanz-
und
Bonitätskriterien
nicht
missbrauchen;
Basiskonten
sollen
ausreichende
Nutzung
ermöglichen,
z.
B.
Empfang
von
Löhnen,
regelmäßige
Überweisungen,
Lastschriften
und
Kartenzahlungen.
Girokonten
unterliegen
den
allgemeinen
datenschutzrechtlichen
Vorgaben.
Grundlage
für
moderne
Zahlungsdienste,
einschließlich
offener
Bankzugänge.