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ZahlungsdiensteRichtlinie

Die ZahlungsdiensteRichtlinie, kurz PSD, ist eine EU-Richtlinie, die den Zahlungsdienste-Sektor im Binnenmarkt regelt. Sie zielt darauf ab, sichere, wettbewerbsfähige und effiziente Zahlungen zu ermöglichen, den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu erleichtern und den Verbraucherschutz zu stärken.

Geltungsbereich: Sie richtet sich an Zahlungsdienstleister wie Banken, Kreditinstitute und E-Geld-Institute, die Zahlungsvorgänge durchführen. Zahlungsdienste umfassen

Geschichte und Struktur: Die ursprüngliche PSD wurde 2007 als Richtlinie 2007/64/EG verabschiedet. Sie wurde durch die

Wichtige Bestimmungen: PSD/PSD2 regeln Zulassung und Beaufsichtigung von Zahlungsdienstleistern, das Passporting-Verfahren zur grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit, Haftung bei

Auswirkungen: Die Richtlinie hat den europäischen Zahlungsverkehr liberalisiert, Open Banking und neue Zahlungsdienste erleichtert, das Sicherheitsniveau

unter
anderem
Kredittransfers,
Lastschriften,
kartengestützte
Zahlungen,
Fernzahlungen
sowie
neuere
Leistungen
wie
Payment
Initiation
Services
(PIS)
und
Account
Information
Services
(AIS).
Die
Richtlinie
gilt
für
Zahlungsdienste
innerhalb
der
EU
bzw.
im
Europäischen
Wirtschaftsraum.
PSD2
(Richtlinie
2015/2366/EU)
grundlegend
reformiert,
um
den
Zugang
Dritter
zu
Kontoinformationen
zu
ermöglichen
(Open
Banking),
stärkere
Kundenauthentifizierung
(SCA)
einzuführen
und
den
Wettbewerb
zu
fördern.
Die
Umsetzung
erfolgt
durch
nationale
Rechtsvorschriften
der
Mitgliedstaaten.
unautorisierten
Zahlungen,
Transparenz
der
Gebühren
sowie
Sicherheitsanforderungen
für
Zahlungsprozesse.
PSD2
verpflichtet
Banken,
Drittanbietern
sicheren
API-Zugang
zu
Kontoinformationen
zu
gewähren
und
praktikable
Authentifizierungsstandards
zu
verwenden.
erhöht
und
Verbrauchern
mehr
Transparenz
sowie
Wahlmöglichkeiten
bei
Zahlungsdiensten
geboten.