Willenserklärungen
Willenserklärungen sind zentrale Bausteine des deutschen Privatrechts. Es handelt sich um die Willensbekundung einer Person, durch die sie eine Rechtsfolge herbeiführen will, zum Beispiel die Verpflichtung zu einem Vertrag oder die Änderung einer Rechtslage. In der Praxis bilden Willenserklärungen zusammen mit anderen Erklärungen Rechtsgeschäfte wie Verträge.
Eine Willenserklärung besteht aus zwei Elementen: dem inneren Willen und der äußeren Äußerung. Der Wille muss
Im Vertragsrecht unterscheidet man Angebot und Annahme. Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die auf den Abschluss
Formvorschriften gelten in der Regel nicht allgemein; die meisten Willenserklärungen bedürfen weder Schriftform noch notarielle Beurkundung.