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Widerspruchsfrist

Widerspruchsfrist bezeichnet die gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer gegen einen behördlichen Bescheid Widerspruch erhoben werden kann. Sie dient dem rechtsschutzlichen Ablauf eines Verwaltungsverfahrens und gibt dem Betroffenen die Gelegenheit, eine Entscheidung prüfen zu lassen.

Der Fristbeginn liegt in der Regel beim Tag der Bekanntgabe oder Zustellung des Bescheids; bei elektronischer

Wenn die Frist versäumt wird, wird der Bescheid in der Regel bestandskräftig; der Widerspruch ist dann grundsätzlich

In der Praxis betrifft die Widerspruchsfrist Verwaltungen, Sozial- und Steuerbehörden sowie andere öffentliche Stellen. Für einzelne

Bekanntgabe
beginnt
sie
mit
dem
Zugang
der
Mitteilung.
Die
übliche
Dauer
beträgt
in
vielen
Rechtsgebieten
einen
Monat.
In
bestimmten
Regelungen
oder
Fachbereichen
können
jedoch
abweichende
Fristen
gelten,
etwa
zwei
Wochen,
drei
Monate
oder
andere
Zeiträume.
Die
maßgebliche
Frist
ergibt
sich
aus
dem
einschlägigen
Gesetz
oder
dem
Bescheid
selbst.
ausgeschlossen,
es
sei
denn,
es
bestehen
gesetzliche
Ausnahmen
oder
Gründe
für
eine
Wiedereinsetzung
in
den
vorigen
Stand.
Ein
fristgerecht
eingelegter
Widerspruch
führt
in
der
Praxis
oft
zu
einer
erneuten
Prüfung
durch
die
Behörde.
Je
nach
Rechtsgebiet
kann
der
Widerspruch
entweder
von
derselben
Behörde
oder
von
einer
übergeordneten
Behörde
überprüft
werden.
Der
weitere
Verlauf
kann
darin
bestehen,
dass
der
Bescheid
aufgehoben,
geändert
oder
bestätigt
wird;
gelingt
dies
nicht,
kann
der
nächste
Rechtsweg
in
der
Regel
die
Klage
vor
dem
Verwaltungsgericht
sein.
Entscheidungen
gelten
spezifische
Fristen
und
Formvorschriften;
Betroffene
sollten
daher
die
Begründung
des
Bescheids
sowie
die
einschlägigen
Gesetze
sorgfältig
prüfen
und
Fristen
frühzeitig
beachten.