Widerspruchsfrist
Widerspruchsfrist bezeichnet die gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer gegen einen behördlichen Bescheid Widerspruch erhoben werden kann. Sie dient dem rechtsschutzlichen Ablauf eines Verwaltungsverfahrens und gibt dem Betroffenen die Gelegenheit, eine Entscheidung prüfen zu lassen.
Der Fristbeginn liegt in der Regel beim Tag der Bekanntgabe oder Zustellung des Bescheids; bei elektronischer
Wenn die Frist versäumt wird, wird der Bescheid in der Regel bestandskräftig; der Widerspruch ist dann grundsätzlich
In der Praxis betrifft die Widerspruchsfrist Verwaltungen, Sozial- und Steuerbehörden sowie andere öffentliche Stellen. Für einzelne