Wahlleitung
Wahlleitung bezeichnet die Organisation, Verwaltung und Aufsicht von Wahlen und Abstimmungen. Sie kommt sowohl in öffentlichen Kontexten vor, etwa bei Wahlen auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene, als auch in privaten Organisationen wie Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. In vielen Rechtsordnungen wird sie durch eine eigenständige Behörde, eine Wahlkommission oder einen Wahlausschuss getragen; in kleineren Organismen übernimmt die Wahlleitung häufig eine entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der Organisation.
Zu den zentralen Aufgaben der Wahlleitung gehören die Planung des Wahlablaufs, die Festlegung des Verfahrens (Mehrheits-
Der Aufbau der Wahlleitung variiert je nach Rechtslage und Kontext. In der öffentlichen Verwaltung ist sie
Wahlleitungen tragen maßgeblich zur Transparenz, Gleichbehandlung und Geheimhaltung des Wahlvorgangs bei. Zu den typischen Herausforderungen gehören