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Wahlberechtigung

Wahlberechtigung bezeichnet die rechtliche Berechtigung einer Person, an politischen Wahlen teilzunehmen. In der Regel umfasst sie das aktive Wahlrecht (das Recht zu wählen); oft gehört dazu auch das passive Wahlrecht (das Recht, sich zur Wahl zu stellen). Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich aus Verfassungen und Wahlgesetzen eines Landes.

Typische Kriterien sind Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz im Wahlgebiet und oft die volle Geschäftsfähigkeit. In vielen Staaten

Historisch wandelte sich die Wahlberechtigung von Eigentums- oder Standesrechten zu allgemeinen Rechten. Im Verlauf des 19.

Heute variiert die konkrete Ausgestaltung der Wahlberechtigung erheblich zwischen Staaten. Dennoch zielt sie darauf ab, politische

gilt
eine
Mindestaltergrenze
(häufig
18
Jahre).
Die
Staatsangehörigkeit
des
Wahlstaates
oder
eine
bestimmte
Niederlassung
ist
häufig
erforderlich;
örtliche
Melde-
oder
Aufenthaltsfristen
können
ebenfalls
Voraussetzung
sein.
Bestimmte
Gruppen
können
ausgeschlossen
werden,
etwa
aufgrund
strafrechtlicher
Verurteilungen,
einer
Unterbringung
für
bestimmte
Zeiten
oder
anderer
gesetzlicher
Gründe.
In
einigen
Ländern
kann
die
Wählbarkeit
auch
zeitlich
vorübergehend
oder
dauerhaft
entzogen
sein.
und
20.
Jahrhunderts
wurden
in
vielen
Ländern
Frauen,
jüngere
Menschen
und
bislang
ausgeschlossene
Bevölkerungsgruppen
in
die
Wahl
eingebunden.
Seitdem
gibt
es
fortlaufende
Debatten
über
Ausdehnung,
Gleichheit
und
Bedingungen
der
Stimmabgabe.
Teilhabe
zu
ermöglichen,
während
gleichzeitig
die
Rechtsgrundlagen
für
einen
ordnungsgemäßen
Wahlablauf
geschaffen
werden.