Wahlberechtigung
Wahlberechtigung bezeichnet die rechtliche Berechtigung einer Person, an politischen Wahlen teilzunehmen. In der Regel umfasst sie das aktive Wahlrecht (das Recht zu wählen); oft gehört dazu auch das passive Wahlrecht (das Recht, sich zur Wahl zu stellen). Die konkreten Voraussetzungen ergeben sich aus Verfassungen und Wahlgesetzen eines Landes.
Typische Kriterien sind Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz im Wahlgebiet und oft die volle Geschäftsfähigkeit. In vielen Staaten
Historisch wandelte sich die Wahlberechtigung von Eigentums- oder Standesrechten zu allgemeinen Rechten. Im Verlauf des 19.
Heute variiert die konkrete Ausgestaltung der Wahlberechtigung erheblich zwischen Staaten. Dennoch zielt sie darauf ab, politische