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Vorzugsdividende

Vorzugsdividende bezeichnet eine bevorzugte Dividende, die an Inhaber von Vorzugsaktien gezahlt wird. Sie hat Vorrang vor der Dividende, die an Stammaktien ausgeschüttet wird, und ist in der Regel in der Satzung oder im Emissionsprospekt festgelegt. Die Vorzugsdividende soll den Investoren, die Vorzugsaktien halten, eine verlässlichere Ertragsquelle bieten.

Typische Merkmale umfassen einen festen oder festgelegten Dividendenbetrag bzw. -satz, bezogen auf das Nominalkapital. Die Ausschüttung

Bezüglich der Stimmrechte sind Vorzugsaktien häufig mit eingeschränkten oder fehlenden Stimmrechten verbunden, während Stammaktien das Stimmrecht

Steuerlich lassen sich Dividenden in vielen Jurisdiktionen unterschiedlich behandeln, häufig unter Abzug von Quellensteuer; die konkrete

Vorzugsdividende wird in der Praxis genutzt, um Investoren mit stabileren Erträgen zu gewinnen, während das Unternehmen

erfolgt,
sofern
der
Gewinn
des
Unternehmens
ausreichend
ist.
Ein
zentrales
Unterscheidungsmerkmal
ist
die
Frage
der
Kumulation:
Bei
kumulierenden
Vorzugsaktien
wird
eine
nicht
gezahlte
Dividende
nachträglich
nachgezahlt,
bei
nicht
kumulierenden
Varianten
entfällt
der
Anspruch,
wenn
eine
Dividende
in
einer
Periode
ausbleibt.
in
Hauptversammlungen
sichern.
In
der
Kapitalstruktur
genießen
Vorzugsaktien
jedoch
grundsätzlich
vorrangige
Rechte
auf
Ausschüttungen
und,
je
nach
Rechtsordnung,
auf
einen
Anteil
an
Vermögenswerten
im
Fall
einer
Liquidation;
gegenüber
Gläubigern
besitzen
sie
jedoch
keine
vorrangige
Befriedigung
wie
Anleihen.
Behandlung
hängt
vom
Sitz
des
Emittenten
und
dem
Wohnsitz
des
Anlegers
ab.
eine
größere
Flexibilität
in
der
Gewinnverwendung
behält.
See
also
Vorzugsaktie,
Stammaktie,
Dividende.