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Vorzugsbedingungen

Vorzugsbedingungen sind vertragliche Konditionen, die mit Vorzugsaktien oder anderen Vorzugsinstrumenten verbunden sind. Sie gewähren bestimmten Anlegern gegenüber Stammaktien oder gewöhnlichen Anteilseignern vorrangige Rechte, insbesondere bei Veräußerungen oder Gewinnverteilung. Der Begriff wird vor allem in der privaten Kapitalbeschaffung verwendet, insbesondere im Bereich von Start-ups und Wagniskapital.

Zu den typischen Bestandteilen gehören unter anderem eine Liquidationspräferenz, also eine Rückzahlung des investierten Betrags vor

Rechtlich verankert werden Vorzugsbedingungen üblicherweise in Term Sheets, Aktionärsverträgen oder Satzungen geregelt. Sie beeinflussen Kapitalkosten, Verwässerung

anderen
Anteilseignern
bei
einer
Liquidation
des
Unternehmens;
häufig
in
Form
von
1x
bis
2x
des
investierten
Kapitals,
teils
mit
Auflagen.
Eine
Dividendenvorzugslage
bedeutet,
dass
Dividenden
bevorzugt
an
die
Vorzugsinhaber
ausgeschüttet
werden.
Umwandlungsrechte
ermöglichen
die
Umwandlung
der
Vorzugsaktien
in
Stammaktien
zu
bestimmten
Bedingungen
oder
zeitlich
flexibel.
Partizipationsrechte
können
vorsehen,
dass
Vorzugsinhaber
zusätzlich
zu
ihrer
Präferenz
an
den
verbleibenden
Erlösen
teilhaben.
Anti-Dilution-Schutz
(z.
B.
gewichtete
Durchschnitts-
oder
Voll-Dilution)
schützt
vor
Verwässerung
bei
späteren
Finanzierungsrunden.
Oft
enthalten
Vorzugsbedingungen
auch
Vetorechte
oder
restriktive
Rechte
bei
wesentlichen
Unternehmensentscheidungen,
sowie
Preemptive-Rechte
zum
Nachzeichnen
von
Anteilen.
und
Einfluss
der
Investoren
auf
die
Unternehmensführung.
In
deutschsprachigen
Ländern
sind
Vorzugsaktien
ein
gängiges
Instrument,
wobei
die
konkrete
Struktur
je
nach
Jurisdiktion
und
Verhandlung
variieren
kann.