Vorzugsaktionäre
Vorzugsaktien sind eine von Stammaktien abgrenzbare Aktienart. Sie verleihen den Aktionären typischerweise einen Dividendenvorrang: Die Vorzugsdividende wird vor der Dividende der Stammaktien gezahlt, sofern Gewinne vorhanden sind und die Satzung dies vorsieht. Oft ist die Dividende fest oder kumulativ. Zusätzlich kann ein Rückzahlungs- oder Liquidationsvorrang bestehen: Im Falle einer Auflösung des Unternehmens wird das Vermögen nach Maßgabe der Satzung zuerst an Vorzugsaktionäre ausgezahlt.
Stimmrechte: Vorzugsaktien tragen in der Regel keine oder nur eingeschränkte Stimmrechte. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn
Merkmale: Vorzugsaktien können Wandel- oder Rückkaufoptionen enthalten. Wandelrechte ermöglichen eine Umwandlung in Stammaktien; Rückkaufoptionen geben dem
Rechtsgrundlage und Zweck: In Deutschland genießen Vorzugsaktien gemäß dem Aktiengesetz die Möglichkeit, verschiedene Aktienarten zu schaffen.