Vorsteuerüberschuss
Vorsteuerüberschuss ist ein Begriff aus dem deutschen Umsatzsteuerrecht und beschreibt den Fall, dass die abzugsfähige Vorsteuer die vereinnahmte Umsatzsteuer übersteigt. Die Vorsteuer ergibt sich aus der Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen auf Eingangsrechnungen (Einkäufe und Betriebsausgaben) bezahlt hat, während die Umsatzsteuer die Steuer ist, die es auf Ausgangsrechnungen an seine Kunden erhebt.
Berechnet wird der Vorsteuerüberschuss als Differenz zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer. Ist Vorsteuer größer als Umsatzsteuer, ergibt
Praktisch wirkt sich der Vorsteuerüberschuss positiv auf die Liquidität eines Unternehmens aus, da dem Unternehmen Geld
Beispiele verdeutlichen den Sachverhalt: Liegen Vorsteuer 2.000 Euro und Umsatzsteuer 1.200 Euro vor, beträgt der Vorsteuerüberschuss