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Vorsteuerüberschuss

Vorsteuerüberschuss ist ein Begriff aus dem deutschen Umsatzsteuerrecht und beschreibt den Fall, dass die abzugsfähige Vorsteuer die vereinnahmte Umsatzsteuer übersteigt. Die Vorsteuer ergibt sich aus der Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen auf Eingangsrechnungen (Einkäufe und Betriebsausgaben) bezahlt hat, während die Umsatzsteuer die Steuer ist, die es auf Ausgangsrechnungen an seine Kunden erhebt.

Berechnet wird der Vorsteuerüberschuss als Differenz zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer. Ist Vorsteuer größer als Umsatzsteuer, ergibt

Praktisch wirkt sich der Vorsteuerüberschuss positiv auf die Liquidität eines Unternehmens aus, da dem Unternehmen Geld

Beispiele verdeutlichen den Sachverhalt: Liegen Vorsteuer 2.000 Euro und Umsatzsteuer 1.200 Euro vor, beträgt der Vorsteuerüberschuss

sich
ein
positiver
Betrag,
der
dem
Unternehmen
zusteht.
Dieser
Überschuss
kann
in
der
Praxis
erstattet
oder
mit
zukünftigen
Umsatzsteuerschulden
verrechnet
werden.
In
der
Regel
erfolgt
dies
im
Rahmen
der
Umsatzsteuervoranmeldung
(monatlich
oder
quartalsweise),
wodurch
der
Überschuss
vom
Finanzamt
erstattet
oder
gegen
künftige
Zahlungen
aufgerechnet
wird.
zusteht,
das
es
nicht
an
den
Fiskus
abführen
muss.
Kleinunternehmerregelungen
können
die
Möglichkeit
der
Vorsteuerabzugsfähigkeit
beeinflussen,
da
unter
bestimmten
Schwellen
die
Umsatzsteuerpflicht
eingeschränkt
ist.
Unternehmen
sollten
daher
regelmäßig
prüfen,
ob
ein
Vorsteuerüberschuss
vorliegt
und
wie
er
steuerlich
zu
behandeln
ist.
800
Euro,
der
erstattet
oder
für
spätere
Umsatzsteuerzahlungen
genutzt
wird.