Verwechslungsfreiheit
Verwechslungsfreiheit bezeichnet im deutschen Markenrecht den Zustand, in dem zwischen zwei Kennzeichen keine Verwechslungsgefahr besteht. Sie bedeutet, dass der Verbraucher die Zeichen eindeutig auseinanderhalten kann und eine Verwechslung der Marken in Bezug auf die zugehörigen Waren oder Dienstleistungen unwahrscheinlich ist. Die Verwechslungsfreiheit ist relevant in Registrierungsverfahren, Widerspruchs- und Löschungsverfahren sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen über Markenrechte. Wenn zwischen einem älteren und einem jüngeren Zeichen weder visuell noch klanglich oder begrifflich eine Verwechslung sinnvoll möglich erscheint, wird von Verwechslungsfreiheit gesprochen; andernfalls besteht Verwechslungsgefahr.
Die Beurteilung erfolgt in der Regel anhand eines Gesamteindruck-Tests. Bewertet werden visuelle, akustische und begriffliche Ähnlichkeiten
Die Verwechslungsfreiheit ist kein abstrakter Normalfall, sondern Ergebnis einer Einzelfallprüfung durch Markenbehörden oder Gerichte. Sie kann