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Verwechslungsfreiheit

Verwechslungsfreiheit bezeichnet im deutschen Markenrecht den Zustand, in dem zwischen zwei Kennzeichen keine Verwechslungsgefahr besteht. Sie bedeutet, dass der Verbraucher die Zeichen eindeutig auseinanderhalten kann und eine Verwechslung der Marken in Bezug auf die zugehörigen Waren oder Dienstleistungen unwahrscheinlich ist. Die Verwechslungsfreiheit ist relevant in Registrierungsverfahren, Widerspruchs- und Löschungsverfahren sowie in gerichtlichen Auseinandersetzungen über Markenrechte. Wenn zwischen einem älteren und einem jüngeren Zeichen weder visuell noch klanglich oder begrifflich eine Verwechslung sinnvoll möglich erscheint, wird von Verwechslungsfreiheit gesprochen; andernfalls besteht Verwechslungsgefahr.

Die Beurteilung erfolgt in der Regel anhand eines Gesamteindruck-Tests. Bewertet werden visuelle, akustische und begriffliche Ähnlichkeiten

Die Verwechslungsfreiheit ist kein abstrakter Normalfall, sondern Ergebnis einer Einzelfallprüfung durch Markenbehörden oder Gerichte. Sie kann

der
Zeichen,
die
Ähnlichkeit
der
Waren
oder
Dienstleistungen,
der
Grad
der
Aufmerksamkeit
der
Verbraucher,
die
Vertriebswege,
die
Markenstärke
und
der
Bekanntheitsgrad
der
älteren
Marke
sowie
der
Kontext,
in
dem
die
Zeichen
benutzt
werden.
Auch
der
Grad
der
Unterscheidungskraft
der
älteren
Marke
und
mögliche
Kennzeichen-
oder
Branchenunterschiede
spielen
eine
Rolle.
vorliegen,
wenn
Zeichen
deutlich
verschieden
wirken
und
die
Waren
bzw.
Dienstleistungen
unterschiedlich
wahrgenommen
werden
oder
wenn
ausreichende
Abgrenzung
durch
Kontext
besteht.
Das
Gegenstück
ist
die
Verwechslungsgefahr;
beide
Konzepte
stehen
im
Zentrum
des
Markenrechts
und
der
Markenüberwachung
in
Deutschland,
Österreich
und
der
Schweiz.