Verwaltungsstellen
Verwaltungsstellen sind organisatorische Einheiten der öffentlichen Verwaltung, die bestimmte Aufgaben des Staates, der Länder oder Gemeinden wahrnehmen. Sie handeln im Namen der Behörde und setzen geltendes Recht, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften um. Typisch sind sie Unterbehörden, Dienststellen oder spezialisierte Ämter, die Verwaltungsdienstleistungen erbringen, Genehmigungen erteilen, Meldedaten führen oder Beratung und Umsetzung von Verwaltungsverfahren übernehmen.
Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Organisationsrecht, den jeweiligen Verwaltungsgesetzen sowie speziellen Verordnungen. Verwaltungsstellen können
Entscheidungen und Verwaltungsakte, die von einer Verwaltungsstelle ergehen, haben Rechtswirkung gegenüber den Betroffenen. Gegen Ablehnungen oder
In der Praxis wird der Begriff je nach Bundesland unterschiedlich verwendet: Manchmal wird er synonym mit Dienststelle