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Verwaltungsstellen

Verwaltungsstellen sind organisatorische Einheiten der öffentlichen Verwaltung, die bestimmte Aufgaben des Staates, der Länder oder Gemeinden wahrnehmen. Sie handeln im Namen der Behörde und setzen geltendes Recht, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften um. Typisch sind sie Unterbehörden, Dienststellen oder spezialisierte Ämter, die Verwaltungsdienstleistungen erbringen, Genehmigungen erteilen, Meldedaten führen oder Beratung und Umsetzung von Verwaltungsverfahren übernehmen.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Organisationsrecht, den jeweiligen Verwaltungsgesetzen sowie speziellen Verordnungen. Verwaltungsstellen können

Entscheidungen und Verwaltungsakte, die von einer Verwaltungsstelle ergehen, haben Rechtswirkung gegenüber den Betroffenen. Gegen Ablehnungen oder

In der Praxis wird der Begriff je nach Bundesland unterschiedlich verwendet: Manchmal wird er synonym mit Dienststelle

eigenständig
rechtsfähig
sein
oder
in
die
Struktur
einer
übergeordneten
Behörde
eingegliedert
sein.
Ihre
Aufgabenbereiche
variieren
je
nach
Rechtsordnung
und
Verwaltungsebene;
häufige
Felder
sind
Baurecht,
Meldewesen,
Sozialleistungen,
Ausländer-
und
Zuwanderungsangelegenheiten
sowie
Gewerbe-
und
Wirtschaftsverwaltung.
Streitigkeiten
können
in
der
Regel
Rechtsmittel
wie
Widerspruch
oder
Klage
vor
höheren
Behörden
oder
Gerichten
eingelegt
werden.
Verwaltungsstellen
stehen
unter
Rechts-
und
Dienstaufsicht
der
darüberliegenden
Behörden
und
müssen
sich
an
gesetzliche
Vorgaben,
Haushalts-
und
Personalrecht
halten.
oder
Außenstelle
verwendet,
manchmal
als
Bezeichnung
für
eine
spezialisierte
Einheit
innerhalb
einer
größeren
Behörde.