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Verwahrstellen

Verwahrstelle ist im deutschen Kapitalanlage- und Fondsrecht die Stelle, die die Verwahrung und Verwaltung der Vermögenswerte eines Investmentfonds übernimmt. Sie ist typischerweise eine Kredit- oder Wertpapierinstitut und wird oft als Depotbank bezeichnet. Die Verwahrstelle bildet gemeinsam mit der Fondsleitung das Fundmanagement, jedoch bleibt sie institutionell unabhängig, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Zu den zentralen Aufgaben der Verwahrstelle gehört die sichere Verwahrung der Fondsvermögenswerte, die Trennung des Kundeneigentums

Rechtlich ist die Verwahrstelle in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und die Aufsicht durch BaFin geregelt.

Insgesamt dient die Verwahrstelle dem Schutz der Investoren, der Transparenz der Fondszusammenstellung und der ordnungsgemäßen Funktion

vom
eigenen
Vermögen
und
von
Vermögenswerten
anderer
Kunden,
sowie
die
ordnungsgemäße
Abwicklung
von
Wertpapiertransaktionen
und
deren
Abrechnung.
Sie
überwacht
außerdem
den
Cash-Bestand,
prüft
die
Existenz
und
den
Wert
der
Vermögenswerte,
führt
regelmäßige
Bestandsprüfungen
durch
und
unterstützt
bei
der
Verarbeitung
von
Corporate
Actions.
Weiterhin
überwacht
die
Verwahrstelle
die
Einhaltung
gesetzlicher
und
vertraglicher
Vorgaben,
insbesondere
der
investmentrechtlichen
Beschränkungen.
Sie
muss
bestimmten
Anforderungen
an
Sicherheit,
Organisation,
Kontrollen
und
Berichterstattung
genügen
und
steht
in
der
Regel
unter
enger
Zusammenarbeit
mit
dem
Fondsmanager,
bleibt
aber
unabhängig,
um
Transparenz,
Risikomanagement
und
den
Schutz
der
Anleger
zu
gewährleisten.
Die
Haftung
der
Verwahrstelle
umfasst
in
der
Regel
Schäden,
die
durch
Pflichtverletzungen
bei
der
Verwahrung
und
Überwachung
entstehen.
des
Fondsbetriebes.