Verwahrstellen
Verwahrstelle ist im deutschen Kapitalanlage- und Fondsrecht die Stelle, die die Verwahrung und Verwaltung der Vermögenswerte eines Investmentfonds übernimmt. Sie ist typischerweise eine Kredit- oder Wertpapierinstitut und wird oft als Depotbank bezeichnet. Die Verwahrstelle bildet gemeinsam mit der Fondsleitung das Fundmanagement, jedoch bleibt sie institutionell unabhängig, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Zu den zentralen Aufgaben der Verwahrstelle gehört die sichere Verwahrung der Fondsvermögenswerte, die Trennung des Kundeneigentums
Rechtlich ist die Verwahrstelle in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und die Aufsicht durch BaFin geregelt.
Insgesamt dient die Verwahrstelle dem Schutz der Investoren, der Transparenz der Fondszusammenstellung und der ordnungsgemäßen Funktion