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Verursachungsgerecht

Verursachungsgerecht ist ein Gerechtigkeitsprinzip, das in Ethik, Politik und Recht verwendet wird. Es besagt, dass Kosten, Risiken oder Belastungen dort getragen werden sollten, wo sie durch das Handeln einer Person, Gruppe oder Organisation verursacht wurden. In der Praxis wird es oft mit dem Verursacherprinzip oder dem Polluter Pays Principle verbunden und zielt darauf ab, Fehlanreize zu verhindern, externe Kosten zu internalisieren und Anreize zur Risikoreduktion zu setzen.

Anwendungsfelder finden sich vor allem in Umwelt- und Klimapolitik, Umweltrecht, Haftungs- und Steuerpolitik. Beispiele sind CO2-Bepreisung,

Herausforderungen bestehen in der kausalen Zuschreibung: Schäden können durch mehrere Ursachen entstehen, es fehlen oft klare

Bezugspunkte sind das Polluter-Pays-Prinzip, die Internalisierung externer Kosten sowie Diskussionen zu Verteilungsgerechtigkeit und wirtschaftlicher Effizienz.

Emissionshandel
oder
Abgaben,
die
sich
nach
dem
verursachten
Schaden
richten.
Haftungsregelungen
ziehen
Verursacher
zur
Kostenübernahme;
Unternehmen
können
durch
Sorgfaltspflichten
und
Produktverantwortung
dazu
angehalten
werden,
Risiken
zu
verringern.
In
der
Gesundheits-
oder
Sozialpolitik
kann
Verursachungsgerecht
bei
der
Zuordnung
von
Kosten
in
Fällen
unbeabsichtigter
Schädigungen
eine
Rolle
spielen.
Zurechnungskriterien,
und
kollektive
oder
systemische
Ursachen
erschweren
eine
eindeutige
Zuordnung.
Zudem
können
verfahrens-
und
verwaltungsintensive
Ab­rechnungen,
Verteilungswirkungen
auf
Haushalte
und
Unternehmen
sowie
Bedenken
hinsichtlich
Fairness
und
Leistungsfähigkeit
zu
Kritik
führen.