Vertragsorgane
Vertragsorgane bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Personen oder Organe, die befugt sind, Willenserklärungen abzugeben oder Verträge im Namen einer Partei abzuschließen. Der Begriff wird vor allem im Zivil- und Unternehmensrecht verwendet. Für natürliche Personen ist der Handelnde zugleich der Vertragspartner; bei juristischen Personen wirken zusätzlich deren Organ- oder Vertretungsstrukturen als Vertragsorgane.
Zu den typischen Vertragsorganen gehören bei Kapitalgesellschaften die Geschäftsführer einer GmbH, der Vorstand einer Aktiengesellschaft sowie
Die Vertretungsmacht ergibt sich aus der Satzung, dem Gesetz oder durch rechtsgeschäftliche Vollmacht (zum Beispiel Prokura
Vertragsorgane dienen der praktischen Rechtsdurchsetzung von Verträgen, insbesondere weil sie klären, wer im Namen einer Partei