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Verstaatlichung

Verstaatlichung bezeichnet den Übergang von Privateigentum an Unternehmen, Betrieben oder Branchen in Staatseigentum. Sie kann ganz oder teilig erfolgen und wird meist durch Gesetzgebung, Erwerb von Anteilen oder Enteignung realisiert. Entschädigung wird in vielen Rechtsordnungen vorgesehen; Umfang und Bedingungen variieren.

Formen umfassen vollständige Nationalisierung, partielle Verstaatlichung (Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen) sowie Übertragung in staatliche Unternehmen oder Fonds.

Motive sind öffentlicher Zugang zu Grunddiensten, Kontrolle über strategische Ressourcen, Regulierung von Monopolen und Krisenbewältigung. Befürworter

Historisch gab es im 20. Jahrhundert weitreichende Verstaatlichungen in vielen Ländern, während in der zweiten Hälfte

Rechtlich wird Verstaatlichung durch Eigentumsrechte, Enteignungsgesetze und ggf. europäisches sowie internationales Recht geregelt, insbesondere in Bezug

Sektoren
wie
Energie,
Transport,
Wasser
und
Bergbau
gelten
oft
als
kritisch
für
Daseinsvorsorge
oder
Sicherheit.
Verstaatlichungen
erfolgen
auch
als
Krisenmaßnahme
oder
politisches
Instrument.
sehen
Stabilität,
Investitionssicherung
und
gesellschaftliche
Ziele;
Kritiker
befürchten
Ineffizienz,
politische
Einflussnahme
und
Verzögerungen
bei
Innovationen.
Wettbewerb,
Regulierung
und
öffentlicher
Sektor
werden
oft
als
Alternativen
diskutiert.
des
Jahrhunderts
Privatisierungen
zunahmen.
Nach
Finanzkrisen
wurden
in
einigen
Fällen
Banken
oder
Unternehmen
vorübergehend
verstaatlicht.
Gegenwart
bleibt
Verstaatlichung
ein
umstrittenes
Instrument,
das
je
nach
politischem
System
und
Verfassung
unterschiedlich
geregelt
wird.
auf
Entschädigung,
Beihilfen
und
Wettbewerb.
Die
Praxis
variiert
stark
je
nach
Land,
Rechtsordnung
und
Wirtschaftsmodell.