Verstaatlichung
Verstaatlichung bezeichnet den Übergang von Privateigentum an Unternehmen, Betrieben oder Branchen in Staatseigentum. Sie kann ganz oder teilig erfolgen und wird meist durch Gesetzgebung, Erwerb von Anteilen oder Enteignung realisiert. Entschädigung wird in vielen Rechtsordnungen vorgesehen; Umfang und Bedingungen variieren.
Formen umfassen vollständige Nationalisierung, partielle Verstaatlichung (Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligungen) sowie Übertragung in staatliche Unternehmen oder Fonds.
Motive sind öffentlicher Zugang zu Grunddiensten, Kontrolle über strategische Ressourcen, Regulierung von Monopolen und Krisenbewältigung. Befürworter
Historisch gab es im 20. Jahrhundert weitreichende Verstaatlichungen in vielen Ländern, während in der zweiten Hälfte
Rechtlich wird Verstaatlichung durch Eigentumsrechte, Enteignungsgesetze und ggf. europäisches sowie internationales Recht geregelt, insbesondere in Bezug