Verlängerungsrechte
Verlängerungsrechte bezeichnen vertragliche Rechte, die es einer Partei oder beiden Parteien ermöglichen, die Laufzeit eines Vertrags über das ursprüngliche Enddatum hinaus zu verlängern. Sie kommen häufig in Geschäftsbeziehungen vor, etwa bei Mietverträgen, Liefer- oder Lizenzverträgen, Arbeitsverträgen oder Konzessionsverträgen. Verlängerungsrechte können als automatische Verlängerung (ohne ausdrückliche erneute Zustimmung) oder als Verlängerungsoption (Ausübung eines klar begrenzten Rechts) ausgestaltet sein.
Bei der automatischen Verlängerung bleibt der Vertrag ohne gesonderte Kündigung um eine festgelegte Periode länger in
Rechtliche Grundlage und Anwendungsbereiche: In Deutschland beruhen Verlängerungsrechte zunächst auf dem allgemeinen Vertragsrecht im BGB. Spezifische
Praktische Gestaltung: Wichtige Elemente sind Kündigungsfristen, Fristen zur Ausübung des Verlängerungsrechts, Preisanpassungen, Umfang der Verlängerung (eine
Verlängerungsrechte dienen der Planungssicherheit, bergen aber Risiken durch mögliche Preis- und Terms-Veränderungen.