Home

Verlängerungsrechte

Verlängerungsrechte bezeichnen vertragliche Rechte, die es einer Partei oder beiden Parteien ermöglichen, die Laufzeit eines Vertrags über das ursprüngliche Enddatum hinaus zu verlängern. Sie kommen häufig in Geschäftsbeziehungen vor, etwa bei Mietverträgen, Liefer- oder Lizenzverträgen, Arbeitsverträgen oder Konzessionsverträgen. Verlängerungsrechte können als automatische Verlängerung (ohne ausdrückliche erneute Zustimmung) oder als Verlängerungsoption (Ausübung eines klar begrenzten Rechts) ausgestaltet sein.

Bei der automatischen Verlängerung bleibt der Vertrag ohne gesonderte Kündigung um eine festgelegte Periode länger in

Rechtliche Grundlage und Anwendungsbereiche: In Deutschland beruhen Verlängerungsrechte zunächst auf dem allgemeinen Vertragsrecht im BGB. Spezifische

Praktische Gestaltung: Wichtige Elemente sind Kündigungsfristen, Fristen zur Ausübung des Verlängerungsrechts, Preisanpassungen, Umfang der Verlängerung (eine

Verlängerungsrechte dienen der Planungssicherheit, bergen aber Risiken durch mögliche Preis- und Terms-Veränderungen.

Kraft.
Bei
einer
Verlängerungsoption
muss
eine
der
Parteien
das
Verlängerungsrecht
aktiv
ausüben,
oft
unter
Einhaltung
einer
Kündigungs-
oder
Ankündigungsfrist.
Üblicherweise
sind
Laufzeit,
Anzahl
und
Dauer
der
Verlängerungen,
Preis-
bzw.
Anpassungsmechanismen
sowie
Bedingungen
für
eine
Verlängerung
vertraglich
geregelt.
Regelungen
können
aus
dem
jeweiligen
Rechtsgebiet
folgen,
etwa
Mietrecht
bei
Wohn-
oder
Gewerbemietverträgen
oder
Vergaberecht
bei
öffentlichen
Aufträgen.
Verlängerungsklauseln
müssen
klar
formuliert,
angemessen
und
rechtskonform
sein;
in
bestimmten
Sektoren
können
zusätzliche
gesetzliche
Vorgaben
gelten.
oder
mehrere
weitere
Laufzeiten),
Bedingungen
für
eine
Verlängerung
und
etwaige
Ausschluss-
oder
Beschränkungen
(z.
B.
Ausschluss
bei
Verstoß).
Beispiele:
ein
Mietvertrag
mit
einer
Verlängerungsoption
von
fünf
Jahren
zu
einer
an
einem
Index
orientierten
Miete
oder
eine
Softwarelizenz
mit
automatischer
Verlängerung
um
zwölf
Monate,
sofern
sie
nicht
fristgerecht
gekündigt
wird.