Verlustabzug
Verlustabzug bezeichnet die steuerliche Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen in anderen Zeiträumen oder Einkunftsarten, um die Steuerlast eines Steuerpflichtigen zu mindern. Er dient dazu, wirtschaftliche Schwankungen auszugleichen und Verluste nicht verloren gehen zu lassen.
Es lassen sich zwei Hauptformen unterscheiden: Verlustrücktrag und Verlustvortrag. Der Verlustrücktrag ermöglicht, Verluste eines Jahres gegen
Anwendungsbereiche und Einschränkungen variieren je nach Rechtsordnung und Einkunftsart (z. B. Gewerbebetrieb, selbständige Tätigkeit, Vermietung). Nicht
Verfahrenstechnisch werden Verluste in der Steuererklärung oder durch nachträgliche Bescheide berücksichtigt. Bei einem Verlustrücktrag wird der
Siehe auch: Verlustvortrag, Verlustrücktrag, Verlustverrechnung.