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Verlustabzug

Verlustabzug bezeichnet die steuerliche Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen in anderen Zeiträumen oder Einkunftsarten, um die Steuerlast eines Steuerpflichtigen zu mindern. Er dient dazu, wirtschaftliche Schwankungen auszugleichen und Verluste nicht verloren gehen zu lassen.

Es lassen sich zwei Hauptformen unterscheiden: Verlustrücktrag und Verlustvortrag. Der Verlustrücktrag ermöglicht, Verluste eines Jahres gegen

Anwendungsbereiche und Einschränkungen variieren je nach Rechtsordnung und Einkunftsart (z. B. Gewerbebetrieb, selbständige Tätigkeit, Vermietung). Nicht

Verfahrenstechnisch werden Verluste in der Steuererklärung oder durch nachträgliche Bescheide berücksichtigt. Bei einem Verlustrücktrag wird der

Siehe auch: Verlustvortrag, Verlustrücktrag, Verlustverrechnung.

Gewinne
des
unmittelbar
vorangehenden
Jahres
zu
verrechnen.
Dadurch
können
zu
viel
gezahlte
Steuern
erstattet
werden,
wobei
der
Rücktrag
in
vielen
Rechtsordnungen
zeitlich
begrenzt
ist.
Der
Verlustvortrag
erlaubt
hingegen
die
Verrechnung
der
Verluste
mit
künftigen
Gewinnen,
oftmals
über
mehrere
Jahre
hinweg,
wobei
gesetzliche
Höchstbeträge
oder
Laufzeiten
gelten
können.
alle
Verluste
sind
automatisch
vollständig
nutzbar;
manche
Verluste
unterliegen
spezifischen
Regeln
oder
Ausschlüssen,
etwa
bei
Kapitalverlusten
oder
bestimmten
Einkünftenarten.
Außerdem
gibt
es
ggf.
Gruppenerfassungs-
oder
Mantelkaufregelungen,
die
die
Verluste
betreffen.
Bescheid
des
Vorjahres
angepasst;
beim
Verlustvortrag
wirken
sich
die
Verluste
in
den
Folgejahren
auf
die
Steuerfestsetzung
aus.
Steuerpflichtige
sollten
die
jeweiligen
gesetzlichen
Vorgaben
beachten,
da
Details
wie
Fristen,
Höchstbeträge
und
Verrechnungszeiträume
je
nach
Jurisdiktion
variieren.