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Verkehrstrassen

Verkehrsstraßen bezeichnet öffentlich zugängliche Straßen, die dem Transport von Personen und Gütern dienen. Als Teil des Straßenverkehrssystems verbinden sie urbane Räume, Regionen und Grenzgebiete und werden überwiegend von öffentlichen Stellen geplant, gebaut und instand gehalten. In der Terminologie verschiedener Rechtsordnungen umfasst der Begriff meist sowohl Haupt- als auch Nebenstraßen; der Funktions- und Verwaltungsgrad bestimmt die Zuständigkeiten.

In Deutschland erfolgt die Einordnung typischerweise nach Funktion und Zuständigkeit: Autobahnen (Autobahnen mit spezifischen Zugangsregelungen), Bundesstraßen,

Rechtliche Grundlagen umfassen Straßenverkehrsordnungen, Straßenbaugesetze und einschlägige EU-Normen bzw. Richtlinien, die bauliche Mindeststandards, Verkehrssicherung und Beschilderung

Verkehrsstraßen stehen damit im Spannungsfeld zwischen Leistungsbedarf, Sicherheit, Umweltzielen und Stadt- bzw. Regionalplanung. Fortschritte in der

Landesstraßen,
Kreisstraßen
und
Gemeindestraßen.
Die
Einstufung
beeinflusst
Planungsprozesse,
Bauvorschriften,
Unterhaltspflichten
und
Straßennutzungsregelungen.
In
anderen
deutschsprachigen
Ländern
existieren
ähnliche
Systeme;
Begriffe
wie
Schnellstraßen,
Bundes-,
Landes-
oder
Kantonsstraßen
spiegeln
vergleichbare
Kategorien
wider.
regeln.
Planung
berücksichtigt
neben
dem
Mobilitätsbedarf
auch
Umweltaspekte,
Lärmschutz,
Flächenverbrauch
und
den
Übergang
hin
zu
multimodalem
Verkehr
mit
Rad-
und
Fußverkehr
sowie
öffentlichem
Nahverkehr.
Verkehrstechnik,
Digitalisierung
und
integrierter
Verkehrsplanung
beeinflussen
Normen,
Bauweisen
und
Betriebsführung
der
Straßennetze.