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Verkehrsrecht

Verkehrsrecht ist das Rechtsgebiet, das das Verhalten im Straßenverkehr regelt und die Nutzung von Fahrzeugen und Straßen organisiert. Es verbindet verwaltungsrechtliche Regelungen, straf- und bußgeldrechtliche Sanktionen sowie zivilrechtliche Ansprüche aus Verkehrsunfällen. Ziel ist Sicherheit, Ordnung, Effizienz und Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer.

Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen gehören das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das die Fahrerlaubnis, Fahrzeugzulassung und allgemeine Verkehrspflichten regelt,

Verfahren und Sanktionen: Ordnungswidrigkeiten führen in der Regel zu Bußgeldern, Punkten und ggf. einem Fahrverbot. Schwerwiegendere

Zivilrecht und Versicherung: Im BGB haftet der Fahrer bzw. Fahrzeughalter für Schäden aus Verkehrsunfällen. Die gesetzliche

Entwicklungen: Das Verkehrsrecht reagiert auf neue Verkehrstechniken und Mobilitätsformen, etwa Assistenzsysteme, automatisiertes Fahren, Datennutzung und EU-Harmonisierung,

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sowie
die
Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO),
die
Verkehrszeichen,
Vorfahrtsregeln,
Geschwindigkeiten,
Überholen-
und
Parkvorschriften
festlegt.
Ergänzend
wirken
die
Fahrerlaubnis-Verordnung
(FeV)
und
das
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz
(KfzHG).
Das
Bußgeldverfahren
wird
durch
die
Bußgeldkatalog-Verordnung
(BKatV)
gesteuert;
Punkte
im
Verkehrszentralregister
(Flensburg)
werden
vom
Kraftfahrt-Bundesamt
geführt.
Im
Strafrecht
finden
sich
Bestimmungen
zu
Straftaten
im
Straßenverkehr,
etwa
Trunkenheit
im
Verkehr
(§316
StGB)
oder
Gefährdung
des
Straßenverkehrs
(§315c
StGB).
Verstöße
oder
Straftaten
ziehen
Strafverfahren
nach
sich.
Behörden
wie
Polizei,
Staatsanwaltschaft
und
Gerichte
sind
beteiligt.
Rechtsmittel
umfassen
Einspruch
gegen
Bußgeldbescheid
oder
Berufung
gegen
Urteil.
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
deckt
Dritte-Schäden
ab.
Zusätzlich
können
Schadensersatz-
und
Schmerzensgeldansprüche
entstehen;
Versicherungen
können
Regressforderungen
stellen.
mit
Anpassungen
von
Regeln,
Bußgeld-
und
Führerscheinverfahren.