Verkaufsverbote
Verkaufsverbote bezeichnet rechtliche oder administrative Verbote, bestimmten Waren, Dienstleistungen oder Vertriebswegen den Verkauf zu verbieten. Sie dienen dem Schutz von Gesundheit, Sicherheit, Ordnung im Wettbewerb, Umweltschutz oder moralischen Interessen und können sich gegen bestimmte Güter, Zielgruppen oder Zeitpunkte richten. Verkaufsverbote können auf gesetzlicher Grundlage erlassen werden, durch Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Gerichtsentscheidungen. Die Durchsetzung erfolgt durch Aufsichtsbehörden, Polizei oder Zoll, je nach Gegenstand, und Sanktionen reichen von Bußgeldern bis zur Sicherstellung von Waren oder Lizenzentzug.
Typische Anwendungsbereiche umfassen den Verkauf an Minderjährige, der in vielen Rechtsordnungen untersagt ist. Der Umgang mit
Wirkung und Kritik: Verkaufsverbote können Verbraucherschutz stärken, den Markt ordnen und illegale Aktivitäten eindämmen. Kritiker weisen
Siehe auch: Jugendschutzgesetz, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht, Ladenschlussgesetze, Verbraucherschutz.