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Verfahrensrechtlich

Verfahrensrechtlich bezeichnet etwas, das sich auf die Regeln des Verfahrens bezieht – also darauf, wie ein Rechtsstreit geführt, welche Fristen eingehalten, welche Beweismittel zulässig oder wie Anträge formgerecht gestellt werden. Es wird verwendet, um zwischen Fragen des Verfahrens und Fragen des materiellen Rechts zu unterscheiden.

Der Bereich des Verfahrensrechts umfasst Gerichtszuständigkeit, Zustellung, Fristen, formale Anforderungen an Schriftsätze, Beweisregeln, Anhörungs- und Verhandlungsabläufe

In Deutschland wird das Verfahrensrecht durch verschiedene Rechtsgebiete geregelt, etwa Zivilprozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) und Verwaltungsverfahrensgesetze

sowie
Rechtsmittel
wie
Berufung
oder
Revision.
Verfahrensrechtliche
Aspekte
entscheiden
nicht
über
den
Inhalt
des
Rechtsstreits,
sondern
darüber,
wie
dieser
Inhalt
überhaupt
geprüft
und
durchgesetzt
wird.
In
der
Praxis
tauchen
Formulierungen
wie
verfahrensrechtlich
relevante
Tatsachen,
verfahrensrechtliche
Fristen
oder
verfahrensrechtliche
Voraussetzungen
auf.
im
Verwaltungsrecht.
Ähnliche
Prinzipien
gelten
auch
in
anderen
deutschsprachigen
Ländern
wie
Österreich
und
der
Schweiz,
wobei
die
konkreten
Regeln
je
Rechtsordnung
variieren.
Der
Begriff
verfahrensrechtlich
dient
daher
in
Wissenschaft,
Rechtsprechung
und
Rechtsberatung
dazu,
Anliegen
nach
dem
Bezug
auf
das
Verfahren
zu
kennzeichnen
und
von
inhaltlichen
Rechtsfragen
zu
unterscheiden.
Verfahrensrechtliche
Bewertungen
sind
oft
Vorstufen
zu
Entscheidungen
über
Beweiswürdigung,
Verfahrensführung
oder
Rechtsmittel.