Verfahrenserledigung
Verfahrenserledigung bezeichnet den Abschluss eines Rechtsverfahrens durch eine rechtskräftige Beendigung der Verfahrenstätigkeit. Der Begriff umfasst das Ende eines Verfahrens durch eine endgültige Entscheidung oder durch außergerichtliche Einigung, Rücknahme der Klage oder Einstellung des Verfahrens durch die zuständige Behörde oder das Gericht. Ziel ist es, die streitigen Angelegenheiten abschließend zu erledigen und eine weitere Bearbeitung zu vermeiden.
Zu den gängigen Formen der Verfahrenserledigung gehören:
- Einigung der Parteien, insbesondere durch Vergleich oder Abgabe eines Anerkenntnisses, wodurch der Rechtsstreit beigelegt wird.
- Rücknahme der Klage oder Aufgabe eines Rechtsmittels seitens des Klägers, wodurch das Verfahren in der Regel
- Einstellung des Verfahrens durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, oft bei Mangels Erfolgsaussichten, fehlender Strafbarkeit oder
- Rechtskräftige Hauptentscheidung, etwa durch Urteil, Beschluss oder einen strafrechtlichen Freispruch bzw. Verurteilung, mit abschließender Wirkung.
Rechtsfolgen einer Verfahrenserledigung können die Verteilung der Kosten, der Verzicht auf weitere Rechtsmittel und die endgültige
In der Praxis wird der Begriff oft im Zusammenhang mit Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren verwendet, um