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Verbrauchssteuer

Verbrauchssteuer ist eine Form der indirekten Steuer, die auf den Verbrauch bestimmter Güter erhoben wird. Sie wird in der Regel von Herstellern oder Importeuren im Rahmen der Produktion oder Einfuhr abgeführt und als Preisbestandteil an den Endverbraucher weitergegeben. Verbrauchssteuern dienen sowohl der Einnahmeerzielung als auch der Steuerung des Konsumverhaltens sowie der Umwelt- und Gesundheitspolitik, zum Beispiel durch Verteuerung schädlicher oder ressourcenintensiver Produkte.

Im deutschen Steuerrecht zählen Verbrauchssteuern zu den wichtigsten indirekten Steuern. Zu den typischen Bereichen gehören Tabakprodukte,

Verbrauchssteuern unterscheiden sich von direkten Steuern wie Einkommen- oder Körperschaftsteuer dadurch, dass sie den Verbrauch betreffen

Durch die Zuweisung von Steuerlasten anEndverbraucherprodukte erzielt die Verbrauchssteuer Einnahmen für den Staat und schafft Anreize

Alkohol
sowie
Energieträger
und
Kraftstoffe;
darüber
hinaus
fallen
Steuern
auf
Elektrizität
und
Mineralöle
in
den
Bereich
der
Verbrauchssteuern.
Auf
EU-Ebene
sind
einige
dieser
Steuern
harmonisiert,
sodass
Abgaben
in
den
Mitgliedstaaten
nach
gemeinsamen
Regeln
erfolgen.
Die
Erhebung
erfolgt
typischerweise
beim
Hersteller,
Importeur
oder
Händler;
der
Endverbraucher
zahlt
letztlich
den
Preis
inklusive
Steuer,
während
der
Abgabeträger
die
Steuer
an
die
Staatskasse
abführt.
Ausnahmen
und
Besonderheiten
gelten
für
steuerbegünstigte
Produkte,
bestimmte
Tätigkeiten
oder
Exportfälle.
und
oft
pro
Mengeneinheit
festgesetzt
sind
(z.
B.
pro
Liter,
pro
Packung).
Die
Steuerlast
wird
meist
über
den
Preis
an
Verbraucher
weitergegeben,
weshalb
der
Marktpreis
von
betroffenen
Gütern
stärker
beeinflusst
wird
als
bei
vielen
anderen
Steuerarten.
zu
gesundheits-
oder
umweltbewusstem
Verhalten.
Sie
ermöglicht
zudem
fiskalische
Stabilität
und
politische
Gestaltungsspielräume
in
Bereichen
wie
Verkehr,
Umwelt
und
Gesundheit.