Verbraucherinsolvenz
Verbraucherinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren für natürliche Personen, die privat zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Es dient der geordneten Abwicklung der Schulden und der Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfang. Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und richtet sich an Verbraucher, nicht an Unternehmen.
Der Antrag auf Eröffnung wird in der Regel vom Schuldner beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Nach Eröffnung
Zentrales Ziel ist die Restschuldbefreiung: Nach Ablauf einer sogenannten Wohlverhaltensphase, sofern der Schuldner alle Obliegenheiten erfüllt
Nicht alle Forderungen unterliegen der Restschuldbefreiung. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa bei bestimmten Verbindlichkeiten aus