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Verbraucherinsolvenz

Verbraucherinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren für natürliche Personen, die privat zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Es dient der geordneten Abwicklung der Schulden und der Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfang. Das Verfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und richtet sich an Verbraucher, nicht an Unternehmen.

Der Antrag auf Eröffnung wird in der Regel vom Schuldner beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Nach Eröffnung

Zentrales Ziel ist die Restschuldbefreiung: Nach Ablauf einer sogenannten Wohlverhaltensphase, sofern der Schuldner alle Obliegenheiten erfüllt

Nicht alle Forderungen unterliegen der Restschuldbefreiung. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa bei bestimmten Verbindlichkeiten aus

wird
meist
ein
Treuhänder
bestellt,
der
das
Vermögen
des
Schuldners
verwaltet,
eine
Übersicht
über
vorhandenes
Vermögen
und
Forderungen
erstellt
und
die
Gläubiger
informiert.
Im
Verlauf
des
Verfahrens
wird
geprüft,
welche
Zahlungswege
möglich
sind,
und
es
wird
ein
Plan
zur
Verteilung
von
Mitteln
auf
die
Gläubiger
erstellt.
Während
des
Verfahrens
ruhen
in
der
Regel
Zwangsvollstreckungen,
soweit
gesetzlich
vorgesehen.
(mit
dem
Treuhänder
zusammenarbeiten,
Vermögen
offenlegen,
pfändbares
Einkommen
anteilig
zuführen,
keine
neuen
Schulden),
werden
verbleibende
Verbindlichkeiten
erlassen.
Die
konkrete
Dauer
der
Phase
variiert
und
wird
durch
Gericht
und
Plan
festgelegt.
vorsätzlichen
Straftaten,
Buß-
und
Ordnungsgeldern
sowie
unterhaltsrechtlichen
Verpflichtungen.
Die
Restschuldbefreiung
schafft
einen
Neuanfang,
während
der
Verlauf
des
Verfahrens
und
die
Veröffentlichung
der
Schulden
auch
Auswirkungen
auf
die
Bonität
haben
können.