Urteilsführung
Urteilsführung bezeichnet den Prozess, in dem ein Urteil entsteht oder angewendet wird, einschließlich der Bewertung von Fakten, der rechtlichen Würdigung und der Begründung des Ergebnisses. Der Begriff setzt sich aus Urteil und Führung zusammen und verweist auf die Leitung, Steuerung oder Durchführung des Urteils.
In der Rechtswissenschaft wird Urteilsführung oft im Zusammenhang mit der verfahrensmäßigen Durchführung eines Rechtsstreits und der
In der Philosophie, der Sozial- und der kognitiven Psychologie wird Urteilsführung häufiger als Prozess der Urteilsbildung
In der Pädagogik und Didaktik wird Urteilsführung auch als Methode beschrieben, Lernende bei der Entwicklung verantwortlicher
Begriffsverwandte Bezeichnungen sind Urteilsbildung, Begründung, Urteilsausführung und Entscheidungsprozess. Der Gebrauch des Terms variiert je nach Fachgebiet