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Urteilsführung

Urteilsführung bezeichnet den Prozess, in dem ein Urteil entsteht oder angewendet wird, einschließlich der Bewertung von Fakten, der rechtlichen Würdigung und der Begründung des Ergebnisses. Der Begriff setzt sich aus Urteil und Führung zusammen und verweist auf die Leitung, Steuerung oder Durchführung des Urteils.

In der Rechtswissenschaft wird Urteilsführung oft im Zusammenhang mit der verfahrensmäßigen Durchführung eines Rechtsstreits und der

In der Philosophie, der Sozial- und der kognitiven Psychologie wird Urteilsführung häufiger als Prozess der Urteilsbildung

In der Pädagogik und Didaktik wird Urteilsführung auch als Methode beschrieben, Lernende bei der Entwicklung verantwortlicher

Begriffsverwandte Bezeichnungen sind Urteilsbildung, Begründung, Urteilsausführung und Entscheidungsprozess. Der Gebrauch des Terms variiert je nach Fachgebiet

Herbeiführung
eines
Urteils
verwendet.
Dazu
gehören
die
Behandlung
von
Beweismitteln,
mündliche
Verhandlungen,
die
rechtliche
Prüfung
der
Ansprüche
sowie
die
Begründung
und
Verkündung
des
Urteils.
In
der
Praxis
wenden
sich
Fachtexte
häufig
anderen
Formulierungen
zu,
doch
der
Begriff
bleibt
als
Meta-Ebene
der
Entscheidungssteuerung
bestehen.
und
-anwendung
verstanden.
Er
umfasst
Wahrnehmung,
Bewertung,
normative
Überlegungen
und
letztlich
eine
Entscheidung.
Kritische
Aspekte
betreffen
Kriterien,
Standards
und
potenzielle
Verzerrungen
(bias),
die
Begründung
des
Urteils
sowie
seine
begriffliche
und
normativ-ethische
Fundierung.
Urteile
zu
unterstützen.
Dabei
geht
es
um
Strategien
zur
Förderung
von
Urteilsfähigkeit,
kritischem
Denken
und
reflektiertem
Handeln,
oft
im
Kontrast
zur
bloßen
Wissensvermittlung.
Hier
werden
Urteilsbildung
(Entwicklung
von
Urteilskompetenz)
und
Urteilsführung
(lernortliche
Anleitung
zur
Anwendung
dieser
Kompetenz)
unterschieden.
und
Kontext.