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Unternehmensbezeichnungen

Unternehmensbezeichnungen bezeichnen im deutschen Wirtschaftsrecht die Bezeichnung, unter der ein Unternehmen rechtlich auftritt und im Geschäftsverkehr identifiziert wird. Sie umfassen in der Regel den Firmenname (Handelsname) sowie die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformangabe. Der Firmenname dient der äußeren Identifikation beim Kunden, Lieferanten und Behörde; er kann eine Personenfirma (z. B. Müller GbR) oder eine Kapitalgesellschaft bzw. eine Mischform sein.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Rechtsformangabe. Je nach Rechtsform muss der entsprechende Zusatz sichtbar geführt werden,

Begriffe wie Firma, Firmenname und Unternehmensbezeichnung unterscheiden sich teilweise: Die Firma ist der rechtlich registrierte Namenstyp,

Bei der Wahl einer Unternehmensbezeichnung sind Verfügbarkeit, Markenschutz, Domainrechte und Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben zu

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beispielsweise
GmbH,
AG,
UG
(haftungsbeschränkt),
KG
oder
OHG.
Diese
Vorgaben
ergeben
sich
aus
dem
Handelsgesetzbuch,
dem
GmbH-Gesetz,
dem
Aktiengesetz
und
verwandten
Regelungen.
Die
Rechtsformangabe
ist
meist
Bestandteil
des
im
Handelsregister
eingetragenen
Firmennamens
und
wird
auch
in
Impressum,
Hinweis-
oder
Rechnungswesen
wiedergegeben.
unter
dem
das
Unternehmen
im
Handelsregister
geführt
wird;
der
Markenname
oder
Produktmarke
gehört
dagegen
zum
Kennzeichenrecht
und
kann
neben
der
Firmenbezeichnung
separat
geschützt
sein.
Namensschutz
ergibt
sich
durch
Eintragung,
Markenrecht
und
wettbewerbsrechtliche
Ansprüche;
Namensverwechslungen
können
zu
Unterlassungs-
oder
Schadensansprüchen
führen.
beachten.
Änderungen
der
Bezeichnung
erfolgen
durch
Eintragung
im
Handelsregister
und
müssen
gegebenenfalls
auch
im
Umfeld
(Briefpapier,
Website,
Werbung)
angepasst
werden.