Unternehmensbezeichnungen
Unternehmensbezeichnungen bezeichnen im deutschen Wirtschaftsrecht die Bezeichnung, unter der ein Unternehmen rechtlich auftritt und im Geschäftsverkehr identifiziert wird. Sie umfassen in der Regel den Firmenname (Handelsname) sowie die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformangabe. Der Firmenname dient der äußeren Identifikation beim Kunden, Lieferanten und Behörde; er kann eine Personenfirma (z. B. Müller GbR) oder eine Kapitalgesellschaft bzw. eine Mischform sein.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Rechtsformangabe. Je nach Rechtsform muss der entsprechende Zusatz sichtbar geführt werden,
Begriffe wie Firma, Firmenname und Unternehmensbezeichnung unterscheiden sich teilweise: Die Firma ist der rechtlich registrierte Namenstyp,
Bei der Wahl einer Unternehmensbezeichnung sind Verfügbarkeit, Markenschutz, Domainrechte und Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben zu
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