Töchtergesellschaften
Töchtergesellschaften sind eigenständige juristische Personen, die von einer Muttergesellschaft kontrolliert werden. Kontrolle wird in der Regel durch den Besitz der Mehrheit der Stimmrechte oder durch vertragliche Vereinbarungen erreicht, die der Mutter die Bestimmung der Geschäftspolitik der Tochter ermöglichen. Töchter unterscheiden sich von Zweigstellen dadurch, dass sie eine eigenständige Rechtsfigur, eigenes Vermögen und eigene Verbindlichkeiten besitzen. In internationalen Konzernen werden Töchter in verschiedenen Rechtsordnungen geführt, um Märkte zu bedienen, lokale Compliance zu erfüllen oder operativ flexibel zu bleiben.
Jede Tochter führt eigenständige Buchführung und Vermögenswerte, die in der Konzernrechnung separat ausgewiesen werden. Der Konzernabschluss
Gründe für die Gründung oder Übernahme von Töchtergesellschaften umfassen Risikostreuung, rechtliche Trennung von Geschäftsbereichen, steuerliche Strukturen,
Die Haftung bleibt grundsätzlich bei der Tochter; die Mutter haftet nicht automatisch für deren Verbindlichkeiten. Ausnahmen
Töchter können voll kontrolliert sein (Mehrheitseigentum) oder auch auf signifikanten Einfluss beruhen (z. B. 20–50% Beteiligung).