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Therapienotwendigkeiten

Therapienotwendigkeiten beschreibt den medizinisch-indizierten Bedarf an einer Therapie in einem konkreten Behandlungsfall. Es umfasst die Bestimmung, ob eine Therapie indiziert ist, sowie die Abschätzung von Nutzen, Risiken, Behandlungszielen und Auswirkungen auf die Lebensqualität des Patienten. Ziel ist eine transparente und bedarfsgerechte Entscheidungsfindung im Einklang mit evidenzbasierter Medizin.

Zu den Kernkriterien zählen Indikation, Evidenzbasis und individuelle Umstände. Eine Therapie gilt als indiziert, wenn diagnostische

Der Entscheidungsprozess erfolgt in der Regel durch den behandelnden Arzt in Abstimmung mit dem Patienten und

Herausforderungen ergeben sich durch Mehrfacherkrankungen, polypharmazeutische Therapien, begrenzte Ressourcen und unterschiedliche patientenbezogene Ziele. Therapiemanagement erfordert eine

Befunde,
prognostische
Einschätzungen
und
Leitlinien
eine
zu
erwartende
gesundheitliche
Verbesserung
oder
Stabilisierung
nahelegen.
Gleichzeitig
muss
der
Nutzen
das
mögliche
Risiko
überwiegen,
und
relevante
Alternativen
sollten
geprüft
werden.
Die
persönlichen
Werte,
Präferenzen
und
die
Lebenserwartung
des
Patienten
spielen
eine
zentrale
Rolle,
ebenso
wie
Kontraindikationen,
Komorbiditäten
und
die
Fähigkeit
zur
Therapietreue.
gegebenenfalls
Angehörigen.
Shared
decision
making,
Aufklärung,
die
Dokumentation
der
Indikation
und
regelmäßige
Neubewertung
sind
zentrale
Bestandteile.
In
komplexen
oder
umstrittenen
Fällen
können
auch
Ethik‑
oder
Fallbesprechungen
helfen.
kontinuierliche
Überprüfung
von
Indikation,
Wirksamkeit
und
Lebensqualität,
um
Therapien
zu
vermeiden,
die
unwirksam
oder
unangemessen
belastend
sind.
Beispiele
reichen
von
infektiösen
Behandlungen
über
Schmerz-
und
Palliativtherapie
bis
hin
zu
rehabilitativen
oder
psychotherapeutischen
Interventionen.