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Teilungserklärungen

Teilungserklärungen, auch als Aufteilungsurkunde bezeichnet, sind Rechtsdokumente, die die Aufteilung eines Gebäudes oder Grundstücks in eigenständige Eigentumswohnungen (Sondereigentum) und gemeinschaftliches Eigentum (Gemeinschaftseigentum) regeln. Sie legen fest, welchem Eigentümer welche Einheit gehört, beschreiben die Grenzen der Sondereigentumsflächen, die Lage und Größe der Einheiten und die Verteilung der Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum. Gegenstand ist ferner die Festlegung der Rechte und Pflichten der Eigentümer, insbesondere Nutzungs- und Lastenverteilung, Kostenaufteilung und Verwaltung.

In Deutschland knüpfen Teilungserklärungen an das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an. Sie bedürfen der notariellen Beurkundung und müssen

Inhaltlich umfasst eine Teilungserklärung typischerweise: Beschreibung der Sondereigentumsflächen und ihrer Grenzen; Aufstellung der Gemeinschaftsflächen; die Miteigentumsanteile

Eine Teilungserklärung kann nur mit Zustimmung der in der Regel erforderlichen Mehrheiten geändert werden; Änderungen bedürfen

in
das
Grundbuch
eingetragen
werden,
um
rechtswirksam
zu
wirken.
Oft
wird
sie
zusammen
mit
einem
Aufteilungsplan
erstellt,
der
die
Einheitenseparierung
geometrisch
festhält.
Nach
der
Eintragung
entstehen
die
einzelnen
Eigentumswohnungen
sowie
die
Wohnungseigentümergemeinschaft
(WEG),
in
der
die
Verwaltung
der
gemeinschaftlichen
Teile
geregelt
wird.
der
einzelnen
Einheiten
an
dem
Gemeinschaftseigentum;
Rechte
zur
Nutzung
der
gemeinschaftlichen
Teile;
Regelungen
zur
Verwaltung,
Instandhaltung,
Kosten-
und
Stimmverteilung;
ggf.
Bestimmungen
zu
baulichen
Veränderungen
und
Nutzungsbeschränkungen.
ebenfalls
der
notariellen
Form
und
Grundbucheintragung.
Sie
bildet
die
zentrale
Rechtsgrundlage
für
den
Betrieb
einer
Wohnungseigentümergemeinschaft.