Teilungserklärungen
Teilungserklärungen, auch als Aufteilungsurkunde bezeichnet, sind Rechtsdokumente, die die Aufteilung eines Gebäudes oder Grundstücks in eigenständige Eigentumswohnungen (Sondereigentum) und gemeinschaftliches Eigentum (Gemeinschaftseigentum) regeln. Sie legen fest, welchem Eigentümer welche Einheit gehört, beschreiben die Grenzen der Sondereigentumsflächen, die Lage und Größe der Einheiten und die Verteilung der Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum. Gegenstand ist ferner die Festlegung der Rechte und Pflichten der Eigentümer, insbesondere Nutzungs- und Lastenverteilung, Kostenaufteilung und Verwaltung.
In Deutschland knüpfen Teilungserklärungen an das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an. Sie bedürfen der notariellen Beurkundung und müssen
Inhaltlich umfasst eine Teilungserklärung typischerweise: Beschreibung der Sondereigentumsflächen und ihrer Grenzen; Aufstellung der Gemeinschaftsflächen; die Miteigentumsanteile
Eine Teilungserklärung kann nur mit Zustimmung der in der Regel erforderlichen Mehrheiten geändert werden; Änderungen bedürfen