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Teilqualifikationen

Teilqualifikationen bezeichnet im deutschen Ausbildungs- und Weiterbildungssystem abgeschlossene, in sich abgegrenzte Teilkompetenzen, die als eigenständige Prüfungseinheit zertifiziert werden können. Sie bilden Bausteine einer vollständigen Berufsqualifikation und ermöglichen es Lernenden, Arbeitskräfte und Umsteiger, bereits erworbene Kompetenzen gezielt nachzuweisen. Die Idee dahinter ist, Lern- und Arbeitswege flexibler zu gestalten und berufliche Wege auch dann zu unterstützen, wenn eine vollständige Berufsausbildung nicht abgeschlossen wird.

Rechtsgrundlagen und Zertifizierung erfolgen in der Regel durch Ausbildungsordnungen oder über Weiterbildungsprogramme, die im Rahmen des

Die praktische Bedeutung liegt in der verbesserten Anschlussfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, der Anerkennung von Vorleistungen und

Beispiele finden sich oft in Berufen mit klar abgegrenzten Lernfeldern, etwa in logistischen, technischen oder kaufmännischen

Berufsbildungsgesetzes
verankert
sind.
Die
zuständigen
Kammern
(IHK,
HWK)
prüfen
die
Lerninhalte
und
vergeben
nach
erfolgreicher
Prüfung
ein
Zertifikat
über
die
jeweilige
Teilqualifikation.
Teilqualifikationen
können
separat
erworben
oder
später
als
Bausteine
zur
Vollqualifikation
zusammengeführt
werden.
der
Erweiterung
beruflicher
Optionen
für
Arbeitnehmer.
Sie
ermöglichen
es,
schrittweise
weitere
Qualifikationen
zu
erwerben,
ohne
den
gesamten
Ausbildungsweg
erneut
durchlaufen
zu
müssen.
Besonders
relevant
sind
Teilqualifikationen
für
Berufseinsteiger,
Wiedereinsteiger
und
Quereinsteiger,
die
gezielt
Kompetenzen
nachweisen
möchten.
Bereichen.
Die
konkrete
Ausgestaltung,
Inhalte
und
Prüfungsanforderungen
richten
sich
nach
der
jeweiligen
Ausbildungsordnung
bzw.
dem
Weiterbildungsziel.
Teilqualifikationen
tragen
damit
zu
flexibleren
Karrierepfaden
und
einer
kontinuierlichen
Fachkompetenz
bei.