Teilnichtigkeit
Teilnichtigkeit bezeichnet im Zivilrecht das Phänomen, dass ein Rechtsgeschäft mehrere Bestimmungen enthält, von denen eine oder mehrere unwirksam oder nichtig sind, während die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben. Sie tritt auf, wenn eine Teilregelung des Vertrags unabhängig von den anderen Bestimmungen besteht und deren Nichtigkeit das gesamte Rechtsgeschäft nicht zwingend entwertet.
Das zentrale Prinzip ist die Trennung einzelner Klauseln, sofern die verbleibende Vereinbarung noch sinnvoll erfüllt werden
Konsequenzen und Anwendungsfelder: Teilnichtigkeit schützt funktionale Bestandteile eines Abkommens, etwa bei Kaufverträgen, die neben einer gültigen