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Steuervorauszahlungen

Steuervorauszahlungen sind Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Steuerpflicht eines Steuerpflichtigen im laufenden Jahr. Sie dienen der zeitnahen Besteuerung und betreffen vor allem die Einkommensteuer von natürlichen Personen mit Arbeits- oder Kapitaleinkünften, aber auch die Körperschaftsteuer von juristischen Personen. Darüber hinaus können Gewerbesteuer-Vorauszahlungen von Unternehmen an die Gemeinde festgesetzt werden.

Die Höhe der Vorauszahlungen wird anhand der voraussichtlichen Jahressteuer bestimmt. Üblicherweise stützt sich das Finanzamt auf

Ein Änderungsbedürfnis kann entstehen, wenn sich Einkommen oder andere steuerrelevante Größen deutlich ändern. Antraglich lässt sich

Künftige Auswirkungen richten sich nach der endgültigen Festsetzung der Steuer nach der Jahressteuererklärung. Ergibt sich eine

die
Vorjahressteuer
oder
eine
Schätzung
des
aktuellen
Jahres.
Die
Festsetzung
erfolgt
in
der
Regel
so,
dass
der
Steuerpflichtige
quartalsweise
einen
Teil
der
voraussichtlichen
Steuer
abführt.
In
einigen
Fällen
können
auch
monatliche
Zahlungen
angeordnet
werden,
insbesondere
bei
größeren
Steuerschuldungen.
Für
die
Gewerbesteuer
werden
die
Vorauszahlungen
in
der
Regel
ebenfalls
vom
Finanzamt
bzw.
der
Gemeinde
festgelegt
und
richten
sich
nach
der
Gewerbesteuerhöhe
des
Vorjahres
oder
einer
Schätzung.
eine
Anpassung
der
Vorauszahlungen
beantragen,
damit
sich
die
Zahlbeträge
stärker
an
der
erwarteten
Jahressteuer
orientieren.
Unterzahlung,
wird
der
Restbetrag
nach
dem
Bescheid
fällig;
bei
Überzahlungen
erfolgt
eine
Erstattung.
Verspätete
Zahlungen
können
Verzugszinsen
nach
sich
ziehen.
Steuervorauszahlungen
helfen,
große
Belastungen
am
Jahresende
zu
vermeiden
und
sorgen
für
eine
gleichmäßigere
Steuerzahlung.