Staatsorganisationsrecht
Staatsorganisationsrecht bezeichnet im deutschen Verfassungsrecht den Teil, der die Struktur und das Funktionieren des Staates regelt. Es bestimmt, wie die Staatsgewalt auf Bund und Länder verteilt ist, welche Organe die Staatsgewalt ausüben und wie diese miteinander zusammenarbeiten. Der Bereich umfasst die Organisation der Verfassungsorgane, ihre Befugnisse, Wahl- und Ernennungsverfahren sowie die Grundlagen des staatsorganisatorischen Zusammenwirkens.
In Deutschland gehört das Staatsorganisationsrecht überwiegend zum Grundgesetz. Zentrale Themen sind der Föderalismus, die Gewaltenteilung und
Wichtige Leitprinzipien des Staatsorganisationsrechts umfassen Demokratie, Rechtsstaatsprinzip und Föderalismus. Es definiert den rechtlichen Rahmen, in dem