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Staatsorganisationsrecht

Staatsorganisationsrecht bezeichnet im deutschen Verfassungsrecht den Teil, der die Struktur und das Funktionieren des Staates regelt. Es bestimmt, wie die Staatsgewalt auf Bund und Länder verteilt ist, welche Organe die Staatsgewalt ausüben und wie diese miteinander zusammenarbeiten. Der Bereich umfasst die Organisation der Verfassungsorgane, ihre Befugnisse, Wahl- und Ernennungsverfahren sowie die Grundlagen des staatsorganisatorischen Zusammenwirkens.

In Deutschland gehört das Staatsorganisationsrecht überwiegend zum Grundgesetz. Zentrale Themen sind der Föderalismus, die Gewaltenteilung und

Wichtige Leitprinzipien des Staatsorganisationsrechts umfassen Demokratie, Rechtsstaatsprinzip und Föderalismus. Es definiert den rechtlichen Rahmen, in dem

die
Verteilung
der
Kompetenzen
zwischen
Bund
und
Ländern.
Es
regelt,
wie
die
wichtigsten
Einrichtungen
funktionieren:
der
Bundestag
als
Legislative,
der
Bundesrat
als
Vertretung
der
Länder,
der
Bundespräsident
als
sicheres-symbolisches
Staatsoberhaupt,
die
Bundesregierung
als
Exekutive
sowie
die
Rolle
der
Justiz,
insbesondere
des
Bundesverfassungsgerichts,
als
Hüter
der
Verfassung.
Zudem
behandelt
es
Verfahren
der
Wahl,
der
Bildung
von
Regierungen,
der
Amtsführung
und
der
Kontrolle
der
Staatsgewalt.
politische
Entscheidungen
legitimiert
werden,
und
schafft
die
institutionelle
Basis
für
Gesetze,
Rechtswege
und
politische
Verantwortlichkeit.
In
der
Praxis
dient
es
der
Rechtsklarheit
und
Kontinuität
staatlichen
Handelns,
indem
es
Normen
zur
Organisation
der
Staatsgewalt
und
zu
deren
Zusammenarbeit
festlegt.