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Sollstunden

Sollstunden bezeichnet in der Arbeitswelt die vertraglich oder organisatorisch festgelegte, planmäßige Arbeitszeit, die in einem Abrechnungszeitraum erreicht werden soll. Sie dienen als Maßstab für die Erfassung der Arbeitsleistung und unterscheiden sich von Iststunden, die tatsächlich geleisteten Stunden darstellen, einschließlich Überstunden, Fehlzeiten oder Krankheit.

In der Praxis werden Sollstunden oft in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt. Viele Unternehmen führen ein

Im Ausbildungsbereich können Sollstunden die vertraglich festgelegte Anzahl von Ausbildungs- oder Unterrichtsstunden bezeichnen, die ein Auszubildender

Rechtlich relevant ist der Zusammenhang zu Arbeitszeitgesetzen. Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ähnliches, während Sollstunden

Siehe auch: Arbeitszeitkonto, Iststunden, Überstunden, Arbeitszeitgesetz, Ausbildungsverordnung.

Sollstundenkonto
oder
Arbeitszeitkonto,
auf
dem
der
Saldo
aus
Ist-
und
Soll-Stunden
fortgeschrieben
wird.
Überschreitungen
der
Sollzeit
führen
zu
Überstunden,
Unterstunden
zu
Minder-
oder
Fehlzeiten;
der
Saldo
kann
durch
Freizeit,
Gehaltsverrechnung
oder
spätere
Arbeitsleistungen
ausgeglichen
werden,
abhängig
von
tariflichen
Regelungen
oder
betrieblichen
Vereinbarungen.
in
einer
bestimmten
Periode
absolvieren
muss.
Die
Sollstunden
dienen
dazu,
den
Ausbildungsstoff
zeitlich
zu
strukturieren
und
ausreichend
Praxis-
sowie
Unterrichtsanteile
sicherzustellen.
als
vertraglich
oder
tariflich
festgelegte
Zielgrößen
im
Rahmen
der
Arbeitszeitplanung
und
Abrechnung
eine
operative
Rolle
spielen.
Abweichungen
von
Sollstunden
wirken
sich
in
der
Regel
auf
Vergütung,
Urlaubsgewährung
oder
den
Ausgleichsaldo
aus.