Sicherheitsbehörden
Sicherheitsbehörden bezeichnet eine Gruppe staatlicher Einrichtungen, die für die Gewährleistung der inneren Sicherheit, den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung verantwortlich sind. Sie arbeiten unter Rechtsbindung, unterliegen parlamentarischer Kontrolle und richterlicher Aufsicht und müssen Grundrechte wahren. Typische Aufgaben sind Gefahrenabwehr, Kriminalitätsverhütung, Aufklärung, Prävention, Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der Schutz der demokratischen Ordnung.
Im deutschsprachigen Raum umfasst der Begriff je nach Rechtsordnung unterschiedliche Organe: Polizei auf Bundes- und Länderebene
Rechtliche Grundlagen bilden das Grundgesetz, Sicherheitsgesetze der Länder (Polizeigesetze), spezielle Gesetze zum Verfassungsschutz, Datenschutzgesetze und völkerrechtliche
Herausforderungen: Abwägung zwischen Sicherheit und Grundrechten, Transparenz, Rechtsstaatlichkeit; technologische Entwicklungen wie Cybersecurity, Überwachungstechnologien; Wirksamkeit vs. Missbrauchspotenzial;