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Sicherheitsbehörden

Sicherheitsbehörden bezeichnet eine Gruppe staatlicher Einrichtungen, die für die Gewährleistung der inneren Sicherheit, den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung verantwortlich sind. Sie arbeiten unter Rechtsbindung, unterliegen parlamentarischer Kontrolle und richterlicher Aufsicht und müssen Grundrechte wahren. Typische Aufgaben sind Gefahrenabwehr, Kriminalitätsverhütung, Aufklärung, Prävention, Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der Schutz der demokratischen Ordnung.

Im deutschsprachigen Raum umfasst der Begriff je nach Rechtsordnung unterschiedliche Organe: Polizei auf Bundes- und Länderebene

Rechtliche Grundlagen bilden das Grundgesetz, Sicherheitsgesetze der Länder (Polizeigesetze), spezielle Gesetze zum Verfassungsschutz, Datenschutzgesetze und völkerrechtliche

Herausforderungen: Abwägung zwischen Sicherheit und Grundrechten, Transparenz, Rechtsstaatlichkeit; technologische Entwicklungen wie Cybersecurity, Überwachungstechnologien; Wirksamkeit vs. Missbrauchspotenzial;

(Bundespolizei,
Landespolizei)
für
Allgemein-
und
Spezialaufgaben;
den
Verfassungsschutz
(Bundesamt
für
Verfassungsschutz,
BfV)
als
Instanz
zur
abstrakten
Gefahrenabwägung
und
Prävention
extremistischer
Bestrebungen;
den
Bundeskriminalamt
(BKA)
als
Zentralbehörde
der
Polizei;
Zoll-
und
Grenzbehörden,
die
Sicherheits-
und
Kontrollaufgaben
an
Grenze
und
im
Zollbereich
übernehmen.
Die
Bundeswehr
übernimmt
keine
inneren
Polizeiaufgaben,
hat
aber
im
Katastrophenfall
und
bei
besonders
schweren
Lagen
ressortübergreifende
Unterstützungsaufgaben
im
Rahmen
der
zivil-militärischen
Zusammenarbeit.
Vorgaben.
Die
Kontrolle
erfolgt
durch
Parlamentarische
Kontrollgremien,
unabhängige
Datenschutzaufsichtsbehörden
und
Gerichte.
In
der
EU
arbeiten
Sicherheitsbehörden
im
Rahmen
der
Schengen-
und
Sicherheitskooperation
zusammen
(z.
B.
Europol,
Eurojust).
öffentliche
Akzeptanz.