Schuldenaufnahme
Schuldenaufnahme bezeichnet im Finanzwesen den Vorgang, bei dem eine öffentliche Körperschaft oder ein Unternehmen neue Schulden aufnimmt, um Ausgaben zu finanzieren. Sie erhöht die Verbindlichkeiten und wird typischerweise durch die Emission von Anleihen, Krediten oder anderen Kreditinstrumenten realisiert. Im öffentlichen Sektor wird die Schuldenaufnahme oft als Brutto- oder Nettoneuverschuldung gemessen. Die Bruttoneuverschuldung umfasst alle neu aufgenommenen Verbindlichkeiten, während die Nettoneuverschuldung nach Tilgung bereits vorhandener Schulden und Rückführungen von Mitteln berechnet wird. Die Nettozahl ist damit ein gängiges Maß zur Beurteilung der Finanzierung von Ausgaben.
Rechtlich und politisch spielt die Schuldenaufnahme eine zentrale Rolle. In Deutschland regelt die Schuldenbremse im Grundgesetz
Auswirkungen der Schuldenaufnahme liegen in der Möglichkeit, Investitionen zu finanzieren und konjunkturelle Nachteile abzufedern, gleichzeitig führen
Beispiele finden sich insbesondere in Krisenzeiten, in denen Staaten oder kommunale Gebietskörperschaften Schulden aufnehmen, um Ausgaben
Siehe auch: Verschuldung, Nettokreditaufnahme, Schuldenbremse, Staatsverschuldung, Kreditaufnahme, Budgetpolitik.