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Schuldenaufnahme

Schuldenaufnahme bezeichnet im Finanzwesen den Vorgang, bei dem eine öffentliche Körperschaft oder ein Unternehmen neue Schulden aufnimmt, um Ausgaben zu finanzieren. Sie erhöht die Verbindlichkeiten und wird typischerweise durch die Emission von Anleihen, Krediten oder anderen Kreditinstrumenten realisiert. Im öffentlichen Sektor wird die Schuldenaufnahme oft als Brutto- oder Nettoneuverschuldung gemessen. Die Bruttoneuverschuldung umfasst alle neu aufgenommenen Verbindlichkeiten, während die Nettoneuverschuldung nach Tilgung bereits vorhandener Schulden und Rückführungen von Mitteln berechnet wird. Die Nettozahl ist damit ein gängiges Maß zur Beurteilung der Finanzierung von Ausgaben.

Rechtlich und politisch spielt die Schuldenaufnahme eine zentrale Rolle. In Deutschland regelt die Schuldenbremse im Grundgesetz

Auswirkungen der Schuldenaufnahme liegen in der Möglichkeit, Investitionen zu finanzieren und konjunkturelle Nachteile abzufedern, gleichzeitig führen

Beispiele finden sich insbesondere in Krisenzeiten, in denen Staaten oder kommunale Gebietskörperschaften Schulden aufnehmen, um Ausgaben

Siehe auch: Verschuldung, Nettokreditaufnahme, Schuldenbremse, Staatsverschuldung, Kreditaufnahme, Budgetpolitik.

die
Nettoneuverschuldung
und
begrenzt
sie
in
der
Regel
auf
struktureller
Grundlage;
Ausnahmen
können
in
Krisen-
oder
Investitionssituationen
vorgesehen
sein.
Auf
europäischer
Ebene
werden
Zahlungs-
und
Haushaltsregeln
im
Stabilitäts-
und
Wachstumspakt
überwacht,
wobei
Staaten
Verpflichtungen
zur
Eindämmung
der
Verschuldung
eingehen
müssen.
neue
Schulden
zu
Zinszahlungen
und
erhöhen
die
Verschuldung.
Die
nachhaltige
Tragfähigkeit
hängt
von
Wirtschaftswachstum,
Zinssätzen
und
fiskalpolitischer
Disziplin
ab.
zu
decken
oder
Investitionen
zu
sichern.