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Schadensminimierung

Schadensminimierung bezeichnet den systematischen Ansatz, Schäden in Folge von Risiken möglichst gering zu halten. Sie zielt darauf ab, sowohl die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Verlusten als auch deren Auswirkungen zu reduzieren, indem präventive Maßnahmen, Vorbereitung und geordnete Reaktionsprozesse etabliert werden.

In der Risiko- und Krisenbewältigung wird Schadensminimierung als zentraler Bestandteil des Risikomanagements verstanden. Typischerweise umfasst sie

Zu den klassischen Mitteln gehören Präventionsmaßnahmen wie Technik- und Arbeitsplatzsicherungen, Wartung und Sicherheitsverfahren; organisatorische Maßnahmen wie

Anwendungsbereiche finden sich in Industrie und Gewerbe, im Bau- und Infrastrukturwesen, in der IT-Sicherheit, im Umweltschutz,

Ziel ist eine Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe sowie eine schnelle Wiederherstellung nach Störungen. Wirtschaftlich

die
Identifikation
relevanter
Gefahren,
die
Bewertung
von
Wahrscheinlichkeiten
und
Schäden,
die
Priorisierung
von
Gegenmaßnahmen
sowie
deren
Umsetzung
und
Überwachung.
Schulungen,
Notfallpläne
und
klare
Zuständigkeiten;
sowie
strukturelle
Maßnahmen
wie
Redundanzen,
Datensicherung
und
Kapazitätsvorsorge.
Zur
Risikominimierung
gehört
auch
die
Transferierung
von
Risiken
durch
Versicherungen
oder
vertragliche
Absicherungen.
im
Gesundheitswesen
und
in
der
Finanzwelt.
Beispiele:
Absicherung
von
Maschinen,
regelmäßige
Sicherheitsunterweisungen,
Backup-
und
Notfallwiederherstellungspläne,
Dämme
und
Spill-Containment
im
Umweltschutz,
Hedgingstrategien
in
der
Finanzbranche.
wird
Schadensminimierung
oft
durch
Kosten-Nutzen-Analysen
begründet
und
durch
regulatorische
Anforderungen
sowie
soziale
Verantwortung
legitimiert.
Es
bleibt
ein
Restrisiko;
der
Ansatz
ist
kontinuierlich
zu
überprüfen
und
anzupassen.