Sachnachweise
Sachnachweise sind Belege, die eine wirtschaftliche Transaktion oder einen Geschäftsvorfall belegen. Sie dienen der nachvollziehbaren Abbildung von Buchungen in der Buchführung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und der steuerlichen Erklärung und bilden die Grundlage für Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden und interne Kontrollen.
Zu den typischen Formen zählen Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine, Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Verträge, Arbeitszeit- und Reisekostenbelege sowie Versand-
Anforderungen an Sachnachweise umfassen Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Praktisch bedeutet das: Original- oder rechtlich äquivalente Kopien,
Aufbewahrung: In Deutschland bestehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen. Die Fristen variieren je nach Dokumentart und Rechtslage,
Bedeutung: Sachnachweise sichern Transparenz, ermöglichen Kostenkontrolle und Rechts- sowie Steuerkonformität und erleichtern Audits und Betriebsprüfungen.