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Sachnachweise

Sachnachweise sind Belege, die eine wirtschaftliche Transaktion oder einen Geschäftsvorfall belegen. Sie dienen der nachvollziehbaren Abbildung von Buchungen in der Buchführung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und der steuerlichen Erklärung und bilden die Grundlage für Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden und interne Kontrollen.

Zu den typischen Formen zählen Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine, Kontoauszüge, Zahlungsbelege, Verträge, Arbeitszeit- und Reisekostenbelege sowie Versand-

Anforderungen an Sachnachweise umfassen Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Praktisch bedeutet das: Original- oder rechtlich äquivalente Kopien,

Aufbewahrung: In Deutschland bestehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen. Die Fristen variieren je nach Dokumentart und Rechtslage,

Bedeutung: Sachnachweise sichern Transparenz, ermöglichen Kostenkontrolle und Rechts- sowie Steuerkonformität und erleichtern Audits und Betriebsprüfungen.

und
Empfangsbestätigungen.
Elektronische
Belege
sind
zulässig,
sofern
sie
gemäß
GoBD
revisionssicher
gespeichert,
unverändert
bleiben
und
alle
wesentlichen
Inhalte
enthalten.
Digitale
Belege
müssen
so
dokumentiert
und
archiviert
werden,
dass
eine
ordnungsgemäße
Prüfung
möglich
ist.
klare
Angaben
zu
Datum,
Gegenstand,
Betrag
und
beteiligten
Parteien
sowie
eine
eindeutige
Belegnummer.
Bei
digitalen
Dokumenten
ist
zudem
eine
nachvollziehbare
Verknüpfung
zur
entsprechenden
Buchung
erforderlich,
und
die
Integrität
der
Daten
muss
sichergestellt
sein.
typischerweise
werden
steuerlich
relevante
Unterlagen
zehn
Jahre
aufbewahrt,
während
andere
Belege
häufig
sechs
Jahre
lang
archiviert
werden.
Die
genauen
Pflichten
richten
sich
nach
der
Abgabenordnung
und
goBD.