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Richtlinienkompetenz

Richtlinienkompetenz bezeichnet in der deutschen Verfassung die Befugnis des Bundeskanzlers, die allgemeinen Leitlinien der Politik des Bundes festzulegen. Der Kanzler trägt dafür die Verantwortung. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Kanzlerprinzips (Kanzlerprinzip) und steht im Wechselspiel mit dem Ressortprinzip der Minister, wonach jeder Minister sein Ressort eigenständig führt, sich aber an die Richtlinien der Politik halten muss.

Rechtsgrundlage ist Artikel 65 des Grundgesetzes: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür

Im Kabinett sorgt der Kanzler für die Festlegung der politischen Leitlinien, koordiniert Beschlüsse und sichert die

Limitationen und Praxis: Die Richtlinienkompetenz beruht auf Verfassung, Koalitionsverfassung und Mehrheiten im Bundestag. Der Kanzler braucht

Historische Einordnung: Seit dem Grundgesetz ist die Richtlinienkompetenz ein Grundprinzip des deutschen Regierungssystems und Kernbestandteil des

die
Verantwortung.
Die
Minister
sind
verpflichtet,
diese
Richtlinien
zu
beachten;
bei
grundsätzlicher
Uneinigkeit
kann
der
Kanzler
sie
entlassen
oder
entsprechende
Veränderungen
vorschlagen.
Die
Richtlinienkompetenz
dient
der
Kohärenz
der
Regierungspolitik
und
der
Institutionalisierung
der
Führungsrolle
des
Kanzlers.
Durchsetzung
der
politischen
Linie.
Das
Ressortprinzip
bedeutet
zugleich,
dass
Minister
ihr
jeweiliges
Fachressort
eigenverantwortlich
führen;
die
Minister
sind
jedoch
verpflichtet,
die
Richtlinien
der
Politik
des
Bundeskanzlers
zu
beachten.
die
Unterstützung
seiner
Koalition
und
muss
sich
politisch
legitimieren;
das
Parlament
kann
die
Regierung
durch
Vertrauensfragen
beeinflussen.
Kritisch
diskutiert
wird,
ob
diese
Kompetenz
in
Zeiten
des
Koalitionswechsels
oder
der
Opposition
stärker
eingeschränkt
oder
ausgestaltet
wird.
Kanzlerprinzips,
das
die
Führungsrolle
des
Bundeskanzlers
betont.