Richtlinienkompetenz
Richtlinienkompetenz bezeichnet in der deutschen Verfassung die Befugnis des Bundeskanzlers, die allgemeinen Leitlinien der Politik des Bundes festzulegen. Der Kanzler trägt dafür die Verantwortung. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Kanzlerprinzips (Kanzlerprinzip) und steht im Wechselspiel mit dem Ressortprinzip der Minister, wonach jeder Minister sein Ressort eigenständig führt, sich aber an die Richtlinien der Politik halten muss.
Rechtsgrundlage ist Artikel 65 des Grundgesetzes: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür
Im Kabinett sorgt der Kanzler für die Festlegung der politischen Leitlinien, koordiniert Beschlüsse und sichert die
Limitationen und Praxis: Die Richtlinienkompetenz beruht auf Verfassung, Koalitionsverfassung und Mehrheiten im Bundestag. Der Kanzler braucht
Historische Einordnung: Seit dem Grundgesetz ist die Richtlinienkompetenz ein Grundprinzip des deutschen Regierungssystems und Kernbestandteil des