Religionsfreiheit
Religionsfreiheit bezeichnet das grundrechtliche Recht, eine Religion oder Weltanschauung zu besitzen, zu wechseln und auszuüben. Sie umfasst privaten Glauben sowie den öffentlichen Ausdruck von Religion, etwa in Gottesdiensten, Lehre oder Gemeinschaftsveranstaltungen, und das Recht, religiöse Einrichtungen zu gründen. Gleichzeitig schützt sie vor Zwang zur Religionsausübung und vor Diskriminierung aufgrund der Religion. Die konkrete Ausgestaltung variiert, doch sie gilt in vielen Staaten als zentraler Pfeiler der persönlichen Freiheit.
Auf internationaler Ebene ist Religionsfreiheit in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen
Zu den Kernbereichen gehören das Recht auf Glaubenswechsel, private und öffentliche Gottesdienste, religiöse Bildung sowie die
Global variieren Schutz und Umsetzung stark. In vielen Staaten wird Religionsfreiheit weitgehend anerkannt, während in anderen