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Religionsfreiheit

Religionsfreiheit bezeichnet das grundrechtliche Recht, eine Religion oder Weltanschauung zu besitzen, zu wechseln und auszuüben. Sie umfasst privaten Glauben sowie den öffentlichen Ausdruck von Religion, etwa in Gottesdiensten, Lehre oder Gemeinschaftsveranstaltungen, und das Recht, religiöse Einrichtungen zu gründen. Gleichzeitig schützt sie vor Zwang zur Religionsausübung und vor Diskriminierung aufgrund der Religion. Die konkrete Ausgestaltung variiert, doch sie gilt in vielen Staaten als zentraler Pfeiler der persönlichen Freiheit.

Auf internationaler Ebene ist Religionsfreiheit in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen

Zu den Kernbereichen gehören das Recht auf Glaubenswechsel, private und öffentliche Gottesdienste, religiöse Bildung sowie die

Global variieren Schutz und Umsetzung stark. In vielen Staaten wird Religionsfreiheit weitgehend anerkannt, während in anderen

Pakt
über
bürgerliche
und
politische
Rechte
verankert;
auch
die
Europäische
Menschenrechtskonvention
(Art.
9)
schützt
sie.
Nationale
Verfassungen
formulieren
ähnliche
Garantien;
etwa
in
Deutschland
schützt
die
Religionsfreiheit
Grundrechte
und
einschlägige
Normen.
Zentral
ist
der
Grundsatz
der
Staatsneutralität:
Der
Staat
beteiligt
sich
in
der
Regel
weder
an
der
Unterstützung
noch
an
der
Förderung
einzelner
Religionen.
Versammlungsfreiheit
in
religiösen
Gruppen.
Grenzen
ergeben
sich
aus
dem
Schutz
anderer
Grundrechte,
der
öffentlichen
Ordnung,
Sicherheit,
Gesundheit
und
der
Gleichbehandlung.
In
vielen
Ländern
bestehen
Einschränkungen,
etwa
durch
Blasphemiegesetze,
religiöse
Zwangsregeln
oder
Beschränkungen
religiöser
Symbole
in
öffentlichen
Einrichtungen.
Gruppen
diskriminiert
oder
repressiven
Maßnahmen
ausgesetzt
sind.
Aktuelle
Debatten
betreffen
Säkularisierung,
den
Umgang
mit
religiösen
Symbolen
in
Staat
und
Schule,
Gewissensentscheidungen
im
Beruf
oder
Militär
sowie
Minderheitenrechte
und
Extremismusbekämpfung.