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Referenzgeber

Referenzgeber bezeichnet eine Person oder Organisation, die eine Referenz über eine andere Person abgibt. Typische Referenzgeber sind frühere Vorgesetzte, Kollegen, Lehrer oder Mentoren; auch Institutionen können Referenzen geben. Referenzen dienen vor allem in Bewerbungsverfahren der Validierung von Angaben aus Lebenslauf und Anschreiben und unterstützen potenzielle Arbeitgeber, Vermieter oder Fördergeber bei der Einschätzung von Eignung, Zuverlässigkeit und Arbeitsverhalten. Informationen können schriftlich erfolgen, etwa als Arbeitszeugnis, Empfehlungsschreiben oder Referenzauskunft, oder mündlich im Rahmen eines Telefon- oder Videokontakts.

Rechts- und datenschutzrechtlich gilt: Für die Weitergabe von Referenzen ist in der Regel die Einwilligung der

Best practices: Referenzgeber sollten ehrlich, konkret und überprüfbar berichten; Informationen zeitnah liefern; eine Referenz strukturiert gestalten

Limit: Eine Referenz ist subjektiv und basiert auf der Erfahrung des Referenzgebers; sie ersetzt keine unabhängige

betroffenen
Person
erforderlich;
Referenzgeber
sollten
nur
belastbare,
sachliche
und
relevante
Informationen
nennen
und
persönliche
Informationen
vermeiden,
die
über
das
notwendige
Maß
hinausgehen.
In
manchen
Kontexten
gelten
bestimmte
formale
oder
gesetzliche
Vorgaben
zum
Inhalt
von
Referenzen;
in
Deutschland
hat
der
Arbeitnehmer
Anspruch
auf
ein
wohlwollendes,
vollständiges
und
formell
korrektes
Arbeitszeugnis,
das
Bewertungen
und
konkrete
Beispiele
enthalten
kann.
(Aufgabe,
Zeitraum,
Leistung,
Verhalten,
ggf.
Stärken
und
Entwicklung).
Bewerber
sollten
Referenzgeber
rechtzeitig
um
Zustimmung
bitten,
ihnen
relevante
Informationen
und
Zielpositionen
mitteilen
und
deren
Aussagen
durch
belegbare
Fakten
unterstützen.
Prüfung
oder
ein
formales
Zeugnis,
sondern
ergänzt
dieses.